Weitere Wölfe dürfen laut BAFU in Graubünden geschossen werden
Mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) verfügt der Kanton Graubünden insgesamt drei weitere Wolfsabschüsse aus den beiden Wolfsrudeln Beverin und Wannaspitz. Dabei soll auch «M92», das Vatertier des Beverinrudels, erlegt werden. Sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel wurden in diesem Jahr Regulierungsabschüsse getätigt. Aus dem Beverinrudel wurden zwei Jungwölfe und aus dem Wannaspitzrudel ein Jungwolf erlegt.
Im Verlauf des Alpsommers konnten sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel höhere Welpenzahlen bestätigt werden, als dies erste Sichtungen nahelegten. Beim Beverinrudel wurden Ende August sieben Welpen nachgewiesen, beim Wannaspitzrudel gelang im September der Nachweis von sechs Welpen. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung darf im Rahmen einer Rudelregulation bis zur Hälfte dieser Jungtiere erlegt werden. Das BAFU hat den entsprechenden Gesuchen des Kantons am 28. Oktober 2022 zugestimmt. Im Wannaspitzrudel dürfen demnach zusätzlich zum bereits erlegten Jungwolf zwei weitere Jungwölfe erlegt werden.