Wallis – Junger Wolf im Rahmen der proaktiven Wolfsregulierung erlegt

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Am 1. Dezember 2023 haben die kantonalen Wildhüter einen Jungwolf aus dem Augstbord-Rudel entnommen, innerhalb des bewilligten Perimeters im Rahmen der proaktiven Wolfsregulierung. Nach der Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) hatte Staatsrat Frédéric Favre die proaktive Regulierung des Wolfs im Wallis angeordnet. Der Kanton hatte beim BAFU die Bewilligung für die vollständige Entnahme von sieben Rudeln beantragt, was ungefähr 34 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen entspricht. Staatsrat Frédéric Favre hat den proaktiven Regulierungsabschuss für die Rudel von Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts-Forts und Chablais bewilligt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatte am 27. November 2023 dem Regulierungsgesuch des Amtes für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) vom 15. November zugestimmt. Am 1. Dezember 2023 haben die kantonalen Wildhüter, begleitet von der Unterstützungsgruppe Jagd, im Rahmen der proaktiven Wolfsregulierung einen Jungwolf aus dem Augstbord-Rudel innerhalb des bewilligten Perimeters entnommen. Der regulierte Wolf wird nach dem üblichen geltenden Verfahren autopsiert werden. Die genetische Analyse wird im Labor für Naturschutzbiologie der Universität Lausanne durchgeführt. Ende November hatte die DJFW und das BAFU festgestellt, dass alle Voraussetzungen für die Anordnung einer Regulierung gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) erfüllt waren. In jeder der von der Regulierung betroffenen Regionen waren in den letzten zwölf Monaten mehrere Nutztiere in geschützten Lagen erlegt worden. Die Analyse des kantonalen Monitorings durch das BAFU, die sich insbesondere auf verschiedene Fotodokumente der DJFW sowie auf die Ergebnisse der genetischen Analysen stützte, hatte die Präsenz von Rudeln in den sieben oben erwähnten Regionen bestätigt. Der Kanton kann damit fortfahren, alle sieben der dreizehn Wolfsrudel, die es derzeit im Wallis gibt, vollständig entnehmen. Dies entspricht einer Gesamtentnahme von etwa 34 Wölfen aus einer Population, die auf 90 bis 120 Individuen geschätzt wird. Die gesamte Entnahme könnte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Genehmigung zur Regulierung ist bis zum 31. Januar 2024 gültig. Bis dahin werden die Überwachung der Anzahl der entnommenen Wölfe und die Informationen auf der dafür vorhergesehenen Internetseite des Amtes für Jagd, Fischerei und Wildtiere veröffentlicht: www.vs.ch/de/web/scpf/regulation-proactive-du-loup Quelle der Meldung: Kanton Wallis

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