Bundesrat genehmigt Tarifvertrag für Hebammen
Bern, 01.07.2020 – Die Wegentschädigungen für Hebammen und die Pauschalen für das Verbrauchsmate-rial werden erhöht. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Tarifvertrag zwischen den Krankenversicherern, dem Hebammenverband und den Geburtshäusern an seiner Sitzung vom 1.7.2020 genehmigt.
Der bisher gültige Tarifvertrag stammt aus dem Jahr 1996. Da die Pauschalen für das Verbrauchsmaterial und die Wegentschädigungen die aktuell anfallenden Kosten nicht mehr sachgerecht abbilden, wurden sie deutlich erhöht. Des Weiteren wurde die Infrastrukturpauschale für ambulante Geburten im Geburtshaus neu in die Tarifstruktur aufgenommen.
Tarifpartner müssen Kostenentwicklung ausweisen
Der Tarifvertrag wurde zwischen den Krankenversichererverbänden santésuisse und curafutura sowie dem Schweizerischen Hebammenverband (SHV) und der Interessengemeinschaft der Geburtshäuser der Schweiz (IGGH-CH) abgeschlossen. Der Bundesrat schätzt die Mehrkosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf 12 bis 20 Millionen Franken pro Jahr. Er hat den Vertrag bis zum 30. Juni 2024 befristet. Die Tarifpartner sind aufgefordert, die angepasste Wegentschädigung und die angepassten Pauschalen des Verbrauchsmaterials zu überprüfen und aufzuzeigen, ob sich diese im Rahmen der geschätzten Mehrkosten bewegen.