N8 Brünig – Geschwindigkeitssignalisation wird angepasst
Für die Optimierung der Sicherheit für Motorradfahrende auf der
Berner Seite des Brünigpasses hat das ASTRA in den letzten Monaten verschiedene Massnahmen umgesetzt. Als letzte Massnahme wird nun die Geschwindigkeitssignalisation im Bereich der Umfahrung Brienzwiler angepasst. Zukünftig gilt zwischen der Wildtierquerung und der Passhöhe die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts. Die gefahrene Geschwindigkeit ist dabei stets den Umständen anzupassen, namentlich den Strassen-, Verkehrs- und
Sichtverhältnissen. Auf der Berner Seite der Brünigpassstrasse hat das ASTRA dieses und letztes Jahr verschiedene
Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Motorradfahrenden getroffen. So wurden etwa
Schachtdeckel mit einer Beschichtung versehen, um die Rutschgefahr zu verringern, Leitplanken mit
einem Unterfahrschutz ergänzt oder die Kurvenführung mittels Leitpfeilen verbessert.
In der sogenannten «Seilkurve» oberhalb des Soliwaldtunnels wurden entlang der Mittellinie Kreise in
verschiedener Grösse angebracht, um den sich verengenden Kurvenradius frühzeitiger erkennbar zu
machen.
Hintergrund sind verschiedene Unfälle mit Motorradbeteiligung, die sich in den letzten Jahren
ereignet haben und die Bestrebungen des ASTRA, neuartige Massnahmen zur Reduktion des
Unfallrisikos bei Motorradfahrenden im Sinne eines Pilotprojektes in der Praxis zu prüfen.
Als weitere Massnahme wurde die Signalisation der Höchstgeschwindigkeit unter die Lupe
genommen. Grundsätzlich gilt über die gesamte Brünigpassstrasse (Brienzwiler, BE bis Lungern, OW)
die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts. Einzig im Bereich der Umfahrung Brienzwiler gilt
eine abweichende Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
In den letzten Monaten wurde ein detailliertes Gutachten erstellt mit dem Fazit, die abweichende
Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt aufzuheben, sodass ab der Wildtierquerung Brienzwiler
bis zur Passhöhe die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts gilt.
Gründe für die Anpassung der Geschwindigkeitssignalisation
Weder des Unfallgeschehen noch ein anderes, mögliches Kriterium gemäss Art. 108 Abs. 2 SSV
rechtfertigen die heutige Signalisation.
Einzig die nötige Sichtweite (Anhaltesichtweite im
Soliwaldtunnel) wird partiell unterschritten. Dies allein reicht für die Herabsetzung der allgemeinen
Höchstgeschwindigkeit jedoch nicht aus, da ansonsten auf einer Passstrasse wie dem Brünig die
signalisierte Geschwindigkeit in praktisch jeder Kurve angepasst werden müsste.
Mit der angepassten Geschwindigkeitssignalisation werden hingegen verschiedene positive Effekte
erreicht. Da sich im jetzigen Zustand nur eine kleine Minderheit an die signalisierte Geschwindigkeit
hält, kommt es im Soliwaldtunnel oft zur Kolonnenbildung. Dies führt zu gefährlichen
Überholmanövern nach dem Tunnel, selbst über die Sicherheitslinie hinweg. Mit der zukünftig
geltenden allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts kann diese Gefahr reduziert werden.
Weiter wird die Geschwindigkeitssignalisation vereinheitlicht, da im gesamten Ausserortsbereich am
Brünigpass (Berner und Obwaldner Seite) bereits die Höchstgeschwindigkeit ausserorts gilt. Der
Charakter einer Passstrasse wird so verdeutlicht und die Wahl der angemessenen Geschwindigkeit
bewusst auf die Verkehrsteilnehmenden übertragen. Letztendlich gilt weiterhin die Grundregel, dass
die Geschwindigkeit den Umständen anzupassen ist und dass nur so schnell gefahren werden darf,
dass innerhalb der überblickbaren Strecke angehalten werden kann.
Die Verfügung zur Anpassung der Geschwindigkeitssignalisation wurde Mitte Juli 2023 im Bundesblatt
publiziert. Gegen die Massnahme sind keine Beschwerden eingegangen, sodass die Massnahme
nächste Woche umgesetzt werden kann.