Leider immer wieder ein leidiges Thema – Hunden droht bei der Hitze ein qualvoller Tod im Auto!

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In den nächsten tagen steigt die Temperatur wieder über 30 grad. Hunde im Auto bei direktem Sonnenschein zurücklassen, ist lebensgefährlich: Es droht der Hitzetod. Fehlbare Hundehalter riskieren hohe Geldbussen. Wir erklären Ihnen, wie sie sich in solchen Fällen zu verhalten haben. Hunde bei hochsommerlichen Temperaturen im Auto zurücklassen, kann tödliche Folgen haben. polizeiticker.ch macht in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Tierschutz auf die Gefahr aufmerksam und erklärt, wie man im Notfall richtig handelt. Brennt im Sommer die Sonne auf ein stehendes Fahrzeug, reichen wenige Minuten, um die Temperatur im Innern bis auf 80 Grad steigen zu lassen. Auch einen Fensterspalt offen zu halten, ändert daran nichts. Die geringe Luftmenge im Auto macht dem Tier die Wärmeabgabe durch Hecheln unmöglich. Nimmt die Hitzebelastung stetig zu, kann ein Hund den Hitzetod durch Kreislaufzusammenbruch erleiden. Pro Jahr werden rund 30 Hundehalter verurteilt, weil sie ihren Hund im Auto zurückgelassen haben. Die Strafen gehen von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Franken. Sofort reagieren Wer einen Hund in Not entdeckt und folgende Grundsätze beachtet, hat aus rechtlicher Sicht nichts zu befürchten: Im Einkaufszentrum sofort die Autonummer ausrufen lassen. Ist der Autolenker unauffindbar, Polizei und einen Tierarzt alarmieren. Autoscheibe erst einschlagen, wenn die Polizei nicht rechtzeitig kommt. Oder wenn man sieht, dass ein dringender Notfall vorliegt. Alarmzeichen sind verstärktes Hecheln, Herumspringen im Fahrzeug, lautes Jaulen oder Winseln, aber auch Mattigkeit, Apathie und Bewusstlosigkeit. Einen befreiten Hund legt man in den Schatten und befeuchtet Körper und Beine mit nassen, kühlen Tüchern. Maulhöhle mit kaltem Wasser benetzen, bis der Tierarzt eintrifft. Fotos machen Zur eigenen Absicherung kann es hilfreich sein, ein Protokoll über den Ablauf der Aktion, ergänzt durch Handyfotos oder -filme, zu erstellen. Es gibt leider immer wieder Tierhalter, die trotz der klaren Rechtssituation versuchen, eine Schadenersatzforderung für die beschädigte Autoscheibe zu stellen – anstatt sich für die Zivilcourage des anderen zu bedanken.

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