Kanton Wallis schränkt Pressefreiheit ein – impressum und WPV fordern konforme Regulierung

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Staatsrat Frédéric Favre schränkt die Pressefreiheit in schwerwiegender Weise ein

WPV bereit zu Gesprächen

(Freiburg)(PPS) Die Direktive des Kantons Wallis verletzt die Pressefreiheit in schwerwiegender Weise. impressum und der Walliser Presseverein WPV stehen dem Kanton für Gespräche zur Verfügung, um Formulierung zu finden, welche die Pressefreiheit respektiert und mit der Berufsethik der Journalistinnen und Journalisten vereinbar ist.

Frédéric Favre, Staatsrat des Kantons Wallis, hat in einer Direktive die Beziehungen zwischen der Walliser Regierung und den Journalisten geregelt. Journalisten sollten den gesamten Artikel vor der Veröffentlichung dem Staat vorlegen müssen. Der WPV hat heftig reagiert und am Wochenende ein grosses Echo auf den sozialen Medien ausgelöst. Für impressum und den WPV ist diese Einschränkung der Pressefreiheit nicht akezptabel. Das Misstrauen gegenüber Journalistinnen, Journalisten schadet der demokratischen Gesellschaft. Frédéric Favre auf die starken Reaktionen reagiert und einen Fehler eingstanden. Die Direktive soll angepasst werden. impressum und der WPV fordern gemeinsam ein Treffen mit dem Staatsrat. Sie bieten ihre Unterstützung bei der Formulierung einer Regulierung an, welche die Pressefreiheit respektiert.

impressum – Die Schweizer JournalistInnen ist sieht in der bisherigen Fassung der Direktive einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Pressefreiheit, die durch die Bundesverfassung und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist. Die Regulierung ist auch mit der Praxis des Schweizer Presserats nicht vereinbar, gemäss derer nur jener Teil eines Interviews dem Interviewpartners zur Genehmigung vorgelegt werden muss, das seine Zitate enthält.

JournalistInnen arbeiten nach berufsethischen Regeln, welche auch den Staat vor willkürlicher oder unfairer Berichterstattung schützen. Jou

rnalistinnen und Journalisten, die sich mit dem BR-Presseausweise ausweisen, bürgen für ethisch integren Journalismus (BR = Berufsregister). Demgegenüber hat der Staat die Pressefreiheit zu anerkennen.

Der WV steht für ein Treffen mit den Behörden zur Verfügung.

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