Stadt Zug – Knallkörper aus Auto geworfen

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Junge Männer haben Knallkörper aus einem fahrenden Auto geworfen und einen Rollerfahrer gefährdet. Die Knallkörper sind in der Schweiz verboten. Am späten Montagabend (9. August 2021), gegen 22:45 Uhr, waren drei junge Männer mit dem Auto auf der Nordstrasse in Richtung Baar unterwegs. Als der Beifahrer Knallkörper im Handschuhfach entdeckte, fing er während der Fahrt an, diese anzuzünden und aus dem Fenster zu werfen. Ein nachfolgender Rollerfahrer beobachtete dies und informierte die Polizei. Die Ermittlungen führten zu zwei 24-jährigen Männern aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden sowie zu einem 21-Jährigen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden. Sie wurden vorübergehend festgenommen und nach der polizeilichen Einvernahme wieder aus der Haft entlassen. Die Knallkörper sind in der Schweiz nicht zugelassen und wurden deshalb sichergestellt. Die jungen Männer müssen sich bei der Staatsanwaltschaft verantworten. Ihnen werden Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz sowie Gefährdung des Rollerfahrers vorgeworfen. Vorsicht beim Kauf von pyrotechnischen Gegenständen im Ausland Nicht alle pyrotechnischen Gegenstände sind in der Schweiz zugelassen. Insbesondere Knallkörper, die vor der Explosion nicht vertikal wegbefördert werden, sind verboten. Wer erlaubte pyrotechnische Gegenstände importieren möchte, muss die Einfuhrbestimmungen des Schweizer Zolls beachten. Es wird grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung von der Zentralstelle Explosivstoffe des Bundesamts der Polizei (fedpol) benötigt. Vor dem Anzünden von Knallkörpern, Feuerwerkskörpern etc. wird empfohlen, die Gebrauchsanweisung zu beachten, um Unfälle zu vermeiden.

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