Oberönz (Gemeinde Herzogenbuchsee) BE – Fahrlässigkeit als Brandursache im Vordergrund
Im Zusammenhang mit dem Brand in einem Einfamilienhaus in
Oberönz von Anfang Oktober hat die Kantonspolizei Bern die
Ermittlungen zur Brandursache abgeschlossen. Letztere konnte
nicht restlos geklärt werden. Fahrlässigkeit steht im Vordergrund. Die Spezialisten des Dezernats Brände und Explosionen der
Kantonspolizei Bern haben die Ermittlungen zur Ursache des Brandes in
einem Einfamilienhaus im Moos in Oberönz (Gemeinde
Herzogenbuchsee) (wir berichteten)
abgeschlossen.
Den Ermittlungen zufolge konnte die Brandursache jedoch nicht mehr
abschliessend geklärt werden. Im Vordergrund steht eine Fahrlässigkeit
im Zusammenhang mit Rückständen nicht erloschener Asche. Am
Gebäude ist gemäss ersten Schätzungen Sachschaden in der Höhe von
mehreren Hunderttausend Franken entstanden.
Dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr konnte verhindert
werden, dass das ganze Einfamilienhaus abbrannte und das Feuer auf
die umliegenden Gebäude übergriff.
Quelle: Kantonspolizei Bern