Rund um den Todesfall eines Mädchens, das am Dienstagabend bei
Niederwangen aufgefunden worden war, hat die zuständige Staatsanwaltschaft
gestützt auf die derzeitigen Erkenntnisse ein Verfahren wegen vorsätzlicher
Tötung eröffnet. Eine Person wurde angehalten. Ob und inwiefern diese im
Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens steht, ist Gegenstand weiterer
Ermittlungen. Die intensiven Ermittlungen im Zusammenhang mit dem
Todesfall eines 8-jährigen
Mädchens, das am Dienstagabend 1. Februar 2022, im Könizbergwald bei
Niederwangen (Gemeinde Köniz) leblos aufgefunden worden war (
wir berichteten), dauern an. Diverse polizeiliche Arbeiten sowie erste
rechtsmedizinische Untersuchungen wurden mittlerweile getätigt.
Gestützt auf die derzeit vorliegenden Erkenntnisse aus den erfolgten Ermittlungen
hat die zuständige Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ein Verfahren wegen
vorsätzlicher
Tötung eröffnet. Eine Person aus dem Umfeld des Kindes wurde
angehalten und festgenommen.
Es gilt nun insbesondere zu klären, ob und inwiefern die angehaltene Person im
Zusammenhang mit dem
Tod des Mädchens eine Rolle spielt. Entsprechend laufen
weiterhin umfangreiche Ermittlungen.
Dazu gehören beispielsweise Arbeiten im
Bereich der Spurenauswertung, diverse Befragungen, aber auch Untersuchungen
zur genauen
Todesursache.
Quelle: Regionale-Staatsanwaltsachaft Bern-Mittelland