Kanton Wallis möchte sieben Wolfsrudel vernichten

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Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) erstellte eine kantonale Strategie zur proaktiven Regulierung des Wolfs. Damit setzt es die neue Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) um, die am 1. Dezember 2023 in Kraft treten wird. Der Kanton hat beim Bundesamt für Umwelt die Bewilligung für eine vollständige Entnahme von sieben Rudeln beantragt, was etwa 34 Wölfen bei einer geschätzten Population von 90 bis 120 Tieren entspricht. Es ist auch vorgesehen, dass Jäger die Wildhüter unterstützen, nachdem sie eine spezielle Ausbildung absolviert haben. Im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) am 1. Dezember dieses Jahres wurde vom Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) durch die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) eine kantonale Strategie für die proaktive Regulierung des Wolfs erstellt. Der Kanton Wallis hat am 15. November 2023 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch zur proaktiven Regulierung der Wolfspopulation eingereicht. Die Teilrevision der JSV, die der Bundesrat am 1. November 2023 verabschiedet hat, ermöglicht es nun, die Bestände der Wolfsrudel im Herbst und Winter proaktiv zu regulieren und Wölfe, die insbesondere während der Sömmerung Schäden an Nutztieren verursachen, weiterhin zu regulieren. Die Entnahme ganzer Rudel erfolgt, wenn sich Wolfsrudel in Bezug auf Nutztier-Risse oder gegenüber dem Menschen problematisch verhalten. Das Ziel des Kantons Wallis ist es, Konflikte in Problemgebieten, in denen Wölfe Probleme im Verhalten gegenüber Menschen und im Rissverhalten gegenüber Nutztieren zeigen oder gezeigt haben, wirksam zu minimieren. Zu diesem Zweck beantragte der Kanton die Bewilligung für die vollständige Entnahme von sieben (Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts- Forts und Chablais) der derzeit 13 Wolfsrudel im Wallis, was eine Gesamtentnahme von rund 34 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen bedeutet. Die Gesamtheit der Entnahmen könnte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die in den nächsten Wochen durchgeführten Massnahmen zielen jedoch in erster Linie darauf ab, die Sicherheit allgemein zu gewährleisten, die Anzahl der Angriffe auf Nutztiere in geschützten Situationen zu reduzieren – in diesem Jahr wurden für jedes Rudel Angriffe nachgewiesen – und den Druck auf die am stärksten betroffenen Züchter für die kommende Sömmerungssaison zu verringern. Parallel zu den Abschüssen bleibt die weitere Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen von entscheidender Bedeutung. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat die Umsetzung der revidierten Verordnung vorgezogen, damit sie ab dem 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024 angewendet werden kann. Mit der proaktiven Regulierung kann jedoch erst nach Erhalt der BAFU-Bewilligung begonnen werden. Die Vollzugsorgane des Kantons werden stark gefordert sein, weshalb die Jäger die Behörden in den erlaubten Gebieten bei der Jagd auf Kleinraubwild (Patent E) und Wildschweine (Patent S) unterstützen werden. Einige spezialisierte Jäger werden auch in die Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) unter der Verantwortung der DJFW integriert. Eine spezifische Ausbildung ist für alle registrierten Jäger in den drei Regionen des Kantons vorgesehen. Wolfsrudel nutzen von Natur aus grosse Gebiete, vor allem während der Wintersaison. Meldungen von Individuen geben der DJFW wichtige Informationen darüber, wo sich die Wölfe aufhalten. Aus diesem Grund ruft die DJFW die Bevölkerung auf, Wolfsichtungen sofort den Wildhütern des jeweiligen Sektors zu melden, insbesondere in Gebieten in der Nähe von Siedlungen. Quelle der Nachricht: Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

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