Kanton Glarus – Calfeisen-Wolfsrudel darf reguliert

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Aufgrund von Nutztierschäden auf der Alp Gamperdun durch das Wolfsrudel aus dem St. Galler Calfeisental hat der Bund dem Gesuch des Kantons Glarus zur Erweiterung des Abschussperimeters auf Glarner Boden umgehend zugestimmt. Es darf somit auch durch die Glarner Wildhut reguliert werden. Wie am 30. August 2023 kommuniziert, kam es im Gebiet Gamperdun zu Übergriffen von Wölfen auf zwei Kälber und ein Rind. Aufgrund des vorgefundenen Spurenbildes ist davon auszugehen, dass die Schäden durch das sogenannte Calfeisental-Rudel verursacht wurden. Für dieses Rudel hat der Kanton St. Gallen wegen Schäden an Nutztieren bereits am 22. August 2023 eine Regulationsverfügung erlassen. Aufgrund der Schäden auf Glarner Boden und um die Regulation vollziehen zu können, hat der Kanton Glarus beim Bund um eine Ausdehnung des Abschussperimeters im Bereich Krauchtal und Gamperdun für das Calfeisental-Rudel ersucht. Diese Perimetererweiterung wurde umgehend bewilligt und die kantonale Verfügung erlassen. Der Vollzug wird durch die kantonale Wildhut und in enger Zusammenarbeit mit den St. Galler Kollegen vorgenommen.
  • Am Morgen des 5. August 2023 wurde der Wildhut des Kantons Glarus vom Älpler der Alp Ännetseeben, Glarus Süd, ein totes Kalb (11 Monate) gemeldet.. Die Abklärungen vor Ort ergaben, dass das Tier von einem oder mehreren Wölfen getötet und genutzt wurde.
  • In der Nacht vom 28. auf den 29. August 2023 wurde auf der Alp Gamperdun, Glarus Süd, ein ca. 9 Monate altes Kalb von einem oder mehreren Wölfen mittelschwer verletzt. Am 30. August 2023 wurden dort ein weiteres verletztes und ein getötetes Kalb aufgefunden.
Quelle der Meldung: Kanton Glarus

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