Gesetzeshüter – oder was?

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Irgendwann einmal hat irgendwer den inzwischen gängigen Begriff des „Gesetzeshüters“ geprägt. Und – um mir den Aufschrei aus der Gender-Ecke zu ersparen: ja, natürlich auch den der „Gesetzeshüterin“. Ob -er oder -erin, der Fall ist klar. Unmissverständlich. Als Gesetzeshüter*innen werden – umgangssprachlich – Mitarbeitende einer Polizeibehörde bezeichnet. Mit der ebenso wenig Interpretationsspielraum lassenden Aufgabe, das Gesetz zu hüten.

Ob das allen bewusst ist, die missmutig ihren freien 1-Mai-Sonntag opfern und sich in die Kolonne all der dunkelblau Uniformierten stellen, auf deren Rücken die sieben Grossbuchstaben P – O – L – I – Z – E – I ihre Zugehörigkeit ausweisen. Ich stelle jetzt einmal die These in den Raum: nein, es ist ihnen nicht bewusst. Zumindest fraglich ist, ob sie wissen, welches Gesetz sie an diesem sonnigen Frühlingstag zu hüten hätten.

Der Verdacht liegt nahe: sie wissen es nicht.

Das ist ärgerlich. Sehr ärgerlich sogar.

Vielleicht müsste ihnen mal jemand sagen, dass sie – die Polizeibeamt*innen – nicht als Begleitschutz zum Demonstrationszug am Tag der Arbeit aufgeboten worden sind. Vielleicht wäre das sogar der Job von Neu-Regierungsrätin Stephanie Eymann, seit 2021 Vorsteherin des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements. Wobei, woher soll sie die in der Stadt bei den Demos üblicherweise abgefackelten Störfeuer kennen? Sie, das Landei schlechthin, die ehemalige Gemeinderätin von Eptingen (oberstes Baselbiet, notabene), die einstige Leiterin der Verkehrspolizei Basel-Landschaft. Für sie dürften die Versammlungen der letzten sieben Eptinger Gewerkschafter, die am 1. Mai beim Frühschoppen im „Pöstli“ jeweils die „Internationale“ anstimmten, bis dato der Höhepunkt revoluzzerischer Aktionen am Tag der Arbeit gewesen sein. Eine überschaubare Veranstaltung ohne grössere Herausforderungen – mit dem Dorfpolizisten mittendrin in der Runde…

Von den verabscheuenswürdigen Saubannerzügen, die seit Jahren in der Stadt Kultur haben, wird kaum etwas an den Fuss des Belchen gedrungen sein. Zumindest – so ist anzunehmen – nicht bis zu Frau Eymann. Und vermutlich hat sie sich auch noch nicht allzu intensiv ins Basler Übertretungsstrafgesetzt eingelesen. Dort heisst es unter „B. Versammlungen und Veranstaltungen“ im Paragraph 40 Punkt 4: Nach diesem Gesetzt wird bestraft, wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. Und im Paragraph 55: wer öffentliches oder privates Eigentum beschädigt oder verunreinigt…

Wir deutschen es ihnen aus, Frau Eymann:

Das besprayen von Hausfassaden und das Einschlagen von Schaufenstern sind qua Gesetz Straftatbestände! Zumal dann, wenn man das erst noch vermummt tut. Wie gestern mehrfach gesehen und dokumentiert. Denn – der Basler Grosse Rat beschloss am 13. September 1989 auf Antrag des Regierungsrates, Paragraph 40 des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes vom 15. Juni 1978 durch den Absatz 4 (siehe oben) zu ergänzen. Zwar ergriffen die Linken dagegen das Referendum. Das Volk jedoch sprach sich am 20. Mai 1990 grossmehrheitlich für die Gesetzesänderung aus. Und – by the way – diese gilt auch heute noch.

Dass die Basler Polizei an einem 1. Mai nicht in der Lage ist, die elementarsten Gesetze zu hüten, ist ja mithin nichts Neues. Sie schafft es auch dann nicht, wenn sich unbewilligte „Umzüge“ zerstörend und verwüstend den Weg durch die Stadt bahnen. Es macht bisweilen gar den Eindruck, das Korps von Frau Eymann liesse all die Chaoten aus dem „Schwarzen Block“ und der linksextremen alternativen Szene aus lauter Angst vor einer Auseinandersetzung gewähren. Dabei wünschte man sich in derartigen Situationen eine Polizei „mit Eiern“ und nicht ein samtweiches „Dialog-Team“, das sich der Herausforderung verweigert.

Nun haben Detailhändler und Banker wieder einmal den Schaden – eingeschlagene Scheiben und eine Menge an die Hausfassaden gesprayte, sinnfreie Parolen. Geduldet von einer Politik, die nicht imstande ist, ihre Regeln beim Pöbel wirksam zu platzieren, und all jene auch nur halbwegs zu schützen, die ihre Steuern ins Rathaus abführen. Die tumben Chaoten tun dies mit Sicherheit nicht.

Und während sie im Demonstrationszug vorne nach Freiheit schreien, treten die Idioten mit den schwarzen Kapuzen diese am Ende des Zuges mit Füssen. Zum Schluss rechtfertigen sie sich wohl noch damit, etwas von „Signalen“ und „auf zum letzten Gefecht“ gehört zu haben. Dabei wurde ganz vorne lediglich „Die Internationale“ intoniert… „Völker hört die Signale! Auf zum letzten Gefecht! Die Internationale erkämpft das Menschenrecht…“

Und die Gesetzeshüter*innen erklären ihre Passivität damit, dass das Klirren der Schaufensterscheiben im Gedröhne der Arbeiter-Hymne untergangen und nicht zu hören gewesen ist.

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