E-Vignette 2024 – Mit wenigen Klicks erhältlich

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Wer in der Schweiz gewisse Strassen benutzen möchte, muss im Besitz einer Vignette sein. Sie kostet 40 Franken. Die Vignette 2024 ist vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025 gültig. Ab dem 1. Februar 2024 darf man ohne gültige Vignette nicht auf Autobahnen in der Schweiz fahren. Wenn Sie mit einem Auto, Motorrad, Anhänger, Wohnwagen, Lieferwagen oder Camper (bis 3,5 Tonnen) auf den schweizerischen Autobahnen und Autostrassen fahren wollen, brauchen Sie eine Autobahnvignette. Sie können eine E-Vignette oder eine Klebevignette kaufen. Sie müssen die Klebevignette gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe aufkleben. Bei Fahrzeugen ohne Scheibe, zum Beispiel bei einem Anhänger, muss die Vignette an einem sichtbaren und nicht auswechselbaren Teil des Fahrzeugs aufgeklebt werden. Bitte beachten Sie: Schwere Fahrzeuge (mehr als 3,5 Tonnen) brauchen keine Vignette, sondern bezahlen eine spezielle Schwerverkehrsabgabe.

Kosten und Gültigkeit

  • Die schweizerische Autobahnvignette kostet einmalig 40 Franken.
  • Die Autobahn-Vignette 2024 ist vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025 gültig.
  • Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten, sondern nur Jahresvignetten.
  • Bitte beachten Sie: Wenn Sie ohne Vignette fahren, bekommen Sie eine Busse (200 Franken) und müssen zusätzlich die Vignette kaufen (40 Franken).

Wo bekomme ich die Vignette?

Kauf einer Klebevignette In der Schweiz können Sie die Klebevignette an den Tankstellen, am Postschalter und bei den Zollstellen an der Grenze kaufen. Sie können sie auch online auf der Website der Post beziehen. Sie können die schweizerische Autobahnvignette schon vor der Einreise in die Schweiz über ausgewählte Verkaufsstellen beziehen. Kauf einer E-Vignette Die elektronische Vignette kann via www.e-vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden.

Gebrauchte Klebevignette

Wenn die Klebevignette abgelaufen ist, können Sie sie von der Windschutzscheibe entfernen, am besten mit einer Rasierklinge und etwas Geduld. Wenn Sie die Vignette auf Ihr Fahrzeug geklebt haben, dürfen Sie sie auf keinen Fall abnehmen und auf ein anderes Fahrzeug kleben. Dies ist selbst dann nicht erlaubt, wenn auch das andere Fahrzeug Ihnen gehört oder wenn Sie Wechselschilder haben.

Weitere Informationen und Kontakte

Detaillierte Informationen zu den Strassen mit Vignettenpflicht finden Sie auf der folgenden Seite: Karte der Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz. Konsultieren Sie bei weiteren Fragen oder für zusätzliche Informationen zur Autobahnvignette die Seite mit den Kontaktangaben der zuständigen Behörde und mit FAQ zur Vignette. Quelle der Nachricht: ch.ch

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