Coronavirus – Änderungen im Kanton Bern

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Entscheide des Kantons Bern und Massnahmen des Bundesrats. Die Massnahmen des Regierungsrats bleiben in Kraft Der Regierungsrat begrüsst die heute (28.10.2020) gefällten Entscheide des Bundesrats zur Eindämmung der zweiten Welle der Corona-Pandemie. Gleichzeitig begrüsst er auch, dass der Bundesrat angesichts der grossen Herausforderungen für die Wirtschaft eine Neuauflage von Unterstützungsmassnahmen beschlossen hat. Die am letzten Samstag, 00.00 Uhr, vom Regierungsrat in Kraft gesetzten Bestimmungen für den Kanton Bern bleiben gültig, soweit sie über die vom Bundesrat festgelegten Minimalstandards hinausgehen. Im Sport- und Fitnessbereich werden die Ausführungsbestimmungen im Lichte der neuen Regeln des Bundes analysiert und soweit nötig bis morgen Donnerstag präzisiert. Der Regierungsrat hat von der heute vom Bundesrat beschlossenen Änderung der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Kenntnis genommen. Er begrüsst es, dass in zentralen Bereichen jetzt gesamtschweizerisch einheitliche Lösungen existieren. Der Regierungsrat hofft, dass die Massnahmen des Bundesrats entscheidend dazu beitragen, die besorgniserregende Entwicklung der Fallzahlen zu brechen, die Positivitätsrate beim Testen zu senken und damit das Gesundheitswesen zu entlasten. Berner Massnahmen bleiben in Kraft Die am Freitag vom Regierungsrat beschlossene Covid-Verordnung bleibt bis am 23. November 2020 unverändert in Kraft. Die Regierung ist überzeugt, dass die besorgniserregende Entwicklung der Fallzahlen nur über ein Minimum an Kontakten gebremst werden kann. Auch die von der Bildungsdirektion definierten Massnahmen für den Schulunterricht bleiben unverändert gültig. Damit erhöhen sich für die Regierung die Chancen, dass in den kommenden Wochen nicht noch viel drastischere Einschränkungen beschlossen werden müssen – mit den entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft. Die Regierung ruft deshalb die Bevölkerung eindringlich auf, die persönlichen Kontakte zu minimieren resp. auf ein absolutes Mindestmass herunterzufahren und damit beizutragen, eine Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden. Aufgrund der Entwicklung der Pandemiezahlen wird der Regierungsrat Mitte Monat darüber entscheiden, ob nach dem 23. November 2020 allenfalls gewisse Massnahmen gelockert werden können. Dies mit dem Ziel, möglichst gute Voraussetzungen für den Weihnachtsmonat und für den Start in die Wintersportsaison zu schaffen. Der Vergleich der vom Bundesrat und vom Regierungsrat erlassenen Verordnungen zeigt, dass die jeweiligen Regelungen in Teilen restriktiver, in anderen weniger restriktiv sind. Für die Bevölkerung des Kantons Bern ist wichtig zu wissen, dass von den in den beiden Verordnungen definierten Massnahmen zu einem bestimmten Thema jeweils immer die strengere Regelung gilt – sei es die Verordnung des Bundes oder diejenige des Kantons Bern. Die entsprechenden Hinweise bezüglich der Anwendung finden sich auf www.be.ch/corona. Dringend: Unterstützungsmassnahmen durch den Bund Die zweite Welle der Corona-Infektionen und die damit verbundenen Einschränkungen für das Gesellschaftsleben treffen die Wirtschaft nach der kurzen Phase der Erholung ein zweites Mal hart. Das betrifft einzelne Personen und Kleinstfirmen, aber auch – wie die heute kommunizierten Entscheide von BernExpo zeigen –, grosse Unternehmen. Der Regierungsrat begrüsst es, dass der Bundesrat neue Unterstützungsmassnahmen in den Bereichen Kurzarbeitsentschädigung, Erwerbsausfall und COVID-Kredite analog Lockdown im Frühjahr (Erweiterung des Geltungsbereichs für Kurzarbeit) definiert hat. Es braucht nun von Seiten des Bundes zwingend eine rasche Konkretisierung der Wirtschaftsmassnahmen, damit die Kantone den Vollzug rasch in Angriff nehmen können. Die Kantone sind im Vollzug auf einfache Verfahren und rasche Entscheide angewiesen, wie dies im Lockdown der Fall war. Namentlich sollte die Verordnung zur Härtefallregelung noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Verordnung muss einheitliche Zusprache-Kriterien enthalten und das Gesuchsverfahren gegenüber dem Bund regeln, um damit eine schweizweit harmonisierte Umsetzung anzustreben. Präzisierungen bei der Interpretation der Covid-Verordnung des Kantons vornehmen Die vom Regierungsrat am Freitag in Kraft gesetzte Verordnung hat in den letzten Tagen insbesondere in Bezug auf Sport- und Fitnesszentren zu Fragen bezüglich der Interpretation der Massnahmen geführt. Der Regierungsrat hat heute den Auftrag erteilt, Unstimmigkeiten in den Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zu präzisieren. So gilt es zum Beispiel klarzustellen, in welchen Infrastrukturen die weiterhin erlaubten Freizeitaktivitäten ohne direkten Körperkontakt ausgeübt werden können. Eine ergänzte Fassung der gesetzlichen Vorgaben wird bis am Donnerstagabend im Internet veröffentlicht und entsprechend kommuniziert.

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