Bundesrat beschliesst: Mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

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Coronavirus Bundesrat bestätigt bisherige Strategie und prüft gezielte Ausweitung der Unterstützungsleistungen

(Zürich / Glattbrugg)(PPS) Der Bundesrat hat beschlossen: Rollstuhlfahrer, und damit auch Personen mit Kinderwägen, Gehhilfen oder anderen Einschränkungen, sollen künftig im öffentlichen Raum mit weniger baulichen Hindernissen konfrontiert sein. Das geht von behindertengerechten Haltestellen über entsprechende Toiletten in Fernbussen bis zu genügend Manövrierfläche in Seilbahnen. Gemeinden können nun auf entsprechendes Aussenmobiliar zugreifen.

Diesen Sommer ist das Bedürfnis nach Erholung im Aussenraum so gross wie noch nie. Viele verbringen ihre Ferien aufgrund der Corona-Pandemie im eigenen Land. Und angesichts der langen Einschränkungen sehnen sich Senioren, Familien oder Berufstätige in der Schweiz nach Spaziergängen im Freien, Flanieren in der Stadt oder Werkeln im Garten und der freien Natur. Damit das für alle möglich ist, muss der öffentliche Raum barrierefreier werden. Das hat der Bundesrat kürzlich beschlossen. Neben der Zugänglichkeit spielt dabei die entsprechende Ausseneinrichtung eine wichtige Rolle. Gemeinden und Institutionen können nun auf dafür entwickeltes Mobiliar zurückgreifen. 

Ergonomische Parkbänke, generationenübergreifendes Mobiliar oder barrierefreie Haltestellen

«Aussenmobiliar darf nicht nur funktional und schön sein, sondern muss wirklich auch allen Menschen uneingeschränkt zur Verfügung stehen», sagt Andreas von Euw von BURRI public elements AG, die sich um die Einrichtung des öffentlichen Raums in der Schweiz kümmert und für Gemeinden und Institutionen die entsprechende Infrastruktur bereitstellt. Stichworte sind Inklusion und Behindertengerechtigkeit, und damit Partizipation: Ergonomische Sitzbänke etwa, die auch körperlich beeinträchtigten Menschen erlauben, sich problemlos niederzulassen und zu erheben und damit eine Ruhepause, einen Schwatz oder ein Picknick zu halten, multifunktionales Mobiliar für den Aufenthalt verschiedener Bevölkerungsgruppen im Aussenraum oder barrierefreie Haltestellen und Wartehallen im ÖV.

Für Gemeinden und Institutionen ist eine solche Infrastruktur mit dem eben gefällten Bundesratsbeschluss besonders wichtig. Denn: Der Beschluss entspricht nicht nur der 2014 von der Schweiz ratifizierten UNO-Behindertenkonvention und damit dem Recht auf Teilnahme am öffentlichen Leben auch von körperlich eingeschränkten Menschen. Er fördert auch die Partizipation und damit die Durchmischung der Gesellschaft. 

Hochbeete, die auch vom Rollstuhl aus gepflegt werden können

Das betrifft neben den gängigen Vorstellungen von Behindertengerechtigkeit wie etwa bei Toiletten die Teilnahme am gesamten Spektrum des öffentlichen Lebens. «Ein Beispiel: Altersheime oder Kliniken können etwa rollstuhlgängige Gärtner-Anlagen umsetzen», so von Euw. Diese beinhalten beispielsweise Hochbeete, die mit dem Rollstuhl unterfahren werden können, Wasserbecken auf Sitzhöhe und Stützvorrichtungen für sitzende Personen. «Gute öffentliche Räume fördern die soziale Integration von möglichst vielen Menschen», so von Euw. «Das ist die Voraussetzung für ein funktionierendes Zusammenleben »

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