Was tun nach einem Unfall?

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Wir sagen Ihnen was Sie tun müssen, wenn Sie in einen Verkehrsunfall mit Motorfahrzeug oder Fahrrad geraten. Wichtig: Wenn Sie in einen Unfall mit einem Motorfahrzeug oder einem Fahrrad geraten, müssen Sie sofort anhalten. Wenn Sie den Unfallort vorzeitig verlassen, gilt das als so genannte Fahrerflucht und wird strafrechtlich verfolgt.

Was tun?

1.) erschaffen Sie sich Überblick
  • Anhalten
  • Nerven nicht verlieren; schalten Sie die Warnblinker und das Abblendlicht ein.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Zahl, Art und Lage der am Unfall beteiligten Fahrzeuge.
  • Gibt es Verletzte?
  • Besteht Brand- oder Explosionsgefahr? Gibt es Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern?
2.) Sichern Sie die Unfallstelle ab
  • Stellen Sie das Pannendreieck mindestens 50 m von der Unfallstelle entfernt auf – wenn schnell gefahren wird, in mindestens 100 m Entfernung.
3.) Leisten Sie Nothilfe
  • Bringen Sie Verletzte sofort aus der Gefahrenzone (nachfolgender Verkehr; Brandgefahr der Fahrzeuge).
  • Leisten Sie Erste Hilfe, nehmen Sie evtl. die Auto-Apotheke zu Hilfe.
4.) Alarmieren Sie umgehend die Rettungsdienste
  • Rufen Sie die Polizei 117, die Sanität 144 oder bei Brand die Feuerwehr 118 an.
  • Sie dürfen die Lage an der Unfallstelle bis zum Eintreffen der Polizei nur zum Schutz von Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs verändern. Wenn möglich, fotografieren Sie die ursprüngliche Lage vorher.
5.)Betreuen Sie Verletzte
  • Betreuen Sie die verletzten Personen, beobachten Sie sie genau und unterhalten Sie sich mit ihnen.

Schaden am Fahrzeug

Ihr Fahrzeug hat einen Schaden erlitten? Beachten Sie bitte folgende Punkte: Dokumentieren Bewegen Sie die Fahrzeuge nicht und fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeuge möglichst von allen Seiten. Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen
  • Unterschrift auf der Rückseite nicht vergessen.
  • Wählen Sie verständliche Formulierungen.
  • Anerkennen Sie nie die alleinige Schuld.
  • Halten Sie Namen und Adressen von Zeugen fest.
Polizei anrufen
  • Sie müssen die Polizei immer benachrichtigen, wenn Personen so verletzt wurden, dass mit einem Arztbesuch zu rechnen ist.
  • Sollten Ihnen die involvierten Personen Schwierigkeiten machen, können Sie darauf bestehen, die Polizei zu rufen.
  • Im Zweifelsfall lohnt es sich immer, die Polizei zu rufen.
Versicherung

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