Vogelgrippe in der Schweiz

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Das Vogelgrippevirus H5N8 wurde in einer privaten Geflügelhaltung in der Haute-Savoie nachgewiesen. Da es sich um einen Fall in Seenähe handelt, kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden, dass das Virus auf wildlebende Wasservögel übertragen wurde. Deswegen ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den kantonalen Behörden weitere Massnahmen an. Diese sollen den Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände verhindern. Für eine Übertragbarkeit des Virus auf den Menschen gibt es keine Hinweise.

Entlang der Ufer des westlichen Teils des Genfersees (Petit Lac) wurden Kontroll- und Beobachtungsregionen definiert. Geflügelhalter sind angehalten, die entsprechenden Massnahmen zu beachten.

In den Kontrollgebieten gelten u. a. folgende Massnahmen:

  • Die Tiere dürfen nur in Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
  • Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussenklimabereich zu halten.
  • Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmässig desinfiziert werden.
  • Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.

Diese Vorschriften gelten vorläufig bis am 15. Mai 2021 und nur für die Gebiete entlang der Ufer des Petit Lac. Das BLV steht in engem Kontakt mit den französischen Behörden und den kantonalen Veterinärdiensten der Schweiz. Die Situation wird laufend analysiert und die Massnahmen werden, wenn nötig, angepasst. Weitere Informationen zum Schutz des Hausgeflügels finden sich auf der Website des BLV.

In den Beobachtungsgebieten gilt es, den Gesundheitszustand des Geflügels genau zu beobachten. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, muss das dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Den professionellen Geflügelhaltern wird dringend empfohlen, den Freigang in den Aussenklimabereich während dieser Zeit einzuschränken.

Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stossen, sind gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren. Der Fund soll einer Polizeistelle oder der Wildhut gemeldet werden. Es gibt keine Hinweise dafür, dass das Virus vom Subtyp H5N8 von Tieren auf Menschen übertragen wird.

Schweizweite Ausbreitung unwahrscheinlich

Die Zeit der grossen Migrationen geht zu Ende, die wildlebenden Wasservögel, die den Winter in der Schweiz verbracht haben, sind bereits weggezogen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass sich das Virus in der Schweiz ausbreitet.

Dieses Seuchengeschehen steht in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Situation in Süddeutschland.

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