Stadt Schaffhausen – Sichtbehinderung und ungenügende Ladungssicherung
Am Mittwochnachmittag (19.01.2022) kontrollierte die Schaffhauser Polizei in der Stadt Schaffhausen einen Autolenker, dessen Fahrzeugladung auf dem Beifahrersitz bis hoch zur Kopfstütze ragte, seine Sicht behinderte und ungenügend gesichert war. Dem Mann wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt und ihm wurde Strafanzeige eröffnet. Um 16.00 Uhr am Mittwochnachmittag (19.01.2022) ist einer Patrouille der Schaffhauser Polizei ein fahrendes Auto mit verdecktem Beifahrerfenster aufgefallen, das von einem Mann auf der Grubenstrasse in der Stadt Schaffhausen in Richtung Stadtzentrum gelenkt wurde. Bei der anschliessenden Anhaltung und Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass das Auto mit diversem Abfall beladen war.
Die Ladung ragte bis hoch zur Kopfstütze des Beifahrersitzes, war ungenügend gesichert und versperrte beim Beifahrerfenster (vorne rechts) komplett die Sicht. Zudem lag lose Ladung im Fussraum und der Tacho war verdeckt.
Die Schaffhauser Polizei forderte den 58-jährigen Schweizer auf die gesamte Ladung aus der Führerkabine zu entfernen bzw. umzuladen und gestattete ihm erst im Anschluss die Weiterfahrt. Auch wird sich der Autofahrer vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hierfür verantworten müssen.
Quelle: Schaffhauser Polizei