Senkung des Mindestzines auf Vorrat
(Bern)(PPS) Die BVG-Kommission empfiehlt die Senkung vom BVG-Mindestzins auf den historischen Tiefststand von 0.75 Prozent. Die Pensionskassen-Renten brechen dadurch weiter ein. Jetzt ist jetzt am Bundesrat, diesen Fehlentscheid zu korrigieren um die Renten zu stabilisieren und das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu torpedieren.
Der SGB spricht sich gegen die Senkung des Mindestzinses in der beruflichen Vorsorge aus. Er hatte in der Anhörung eine Beibehaltung des Zinssatzes gefordert. Doch die BVG-Kommission hat heute mit einer knappen Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat eine weitere Senkung des Mindestzinses von 1 % auf 0.75 % zu empfehlen. Dadurch destabilisiert sie das bereits arg strapazierte Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule ohne Grund. Denn seit Jahren sinken die Umwandlungssätze und die Renten der Pensionskassen, während die Versicherten höhere Beiträge leisten als jemals zuvor.
Eine Senkung des Mindestzinses quasi auf Vorrat entspricht nicht dem Willen des Gesetzes. Es sieht vor, dass der Mindestzins so festzulegen ist, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Er soll daher über mehrere Jahre hinweg ungefähr den Erträgen entsprechen, die ein angemessenes Pensionskassenportfolio erzielt. Das ist bei einer Senkung des Mindestzinses nicht mehr der Fall. Darum hat sich auch eine klare Mehrheit der angehörten Sozialpartner dagegen ausgesprochen.
Solide Ausgangslage, gute Reserven
Denn die Vorsorgeeinrichtungen sind mit einer äusserst soliden Ausgangslage in das Jahr 2020 gestartet, 2019 gilt in mehreren Indizes als das Jahr mit der besten je gemessenen Performance. Und auch die durchschnittliche Jahresperformance der letzten zehn Jahre betragen je nach Quelle fast 5 %. Zudem sind die Wertschwankungsreserven der Pensionskassen gut gefüllt und ihre finanzielle Situation wird sowohl von der Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge als auch in der vor wenigen Tagen veröffentlichten Pensionskassenstudie der Swisscanto als stabil erachtet.
Obwohl im Quartal 2020 Marktverwerfungen und Kurseinbrüche dominierten, hat sich die Situation auf den Finanzmärkten mittlerweile stabilisiert, die Einbrüche konnten zu einem guten Teil bereits wieder ausgeglichen werden. Alle grösseren Indices bestätigen dies auf klare Weise. Die Deckungsgrade lagen per Ende Juni im Durchschnitt bei 107.9 Prozent und damit wieder höher als Ende 2018.
In diesem Umfeld eine weitere Senkung des Mindestzinses vorzuschlagen, missachtet die langfristige Perspektive, welche die Stärke der 2. Säule darstellen sollte – und notabene auch von verschiedensten Akteuren gefordert wird. Der SGB fordert den Bundesrat auf, diesen Fehler zu korrigieren, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen und nicht auf den knappen Beschluss der BVG-Kommission einzugehen. Der Sturzflug bei den Renten muss zwingend gestoppt werden.