Obwalden – Fahrzeuge richtig von Schnee befreien

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Weitere Schneefälle kündigen sich an. Doch welche Pflichten erwarten Fahrzeuglenker nun? Es gilt vor jedem Fahrtantritt die Scheiben, Aussenspiegel sowie Scheinwerfer und Rücklichter von Schnee zu befreien. Auch auf den Fahrzeugdächern darf kein Schnee mehr liegen. Dies wird oft vergessen. Spätestens beim ersten Bremsmanöver fliegt nämlich der ganze Schnee vom Fahrzeug. Sofort hindert das die Sicht für eine gefahrlose Weiterfahrt, oder es kann für andere Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich werden, sollten diese von den Schneemassen getroffen werden.
Mit Schnee auf dem Auto macht man sich strafbar
Mit Schnee auf dem Auto macht man sich strafbar (Bildquelle: Kantonspolizei Obwalden)
Wer zwar die Autoscheiben und Lichter vom Schnee befreit, trotzdem aber mit viel Schnee auf dem Fahrzeugdach losfährt, macht sich strafbar. Sorgen Sie dafür, dass Sie die Fahrzeuge stets von soviel Schnee wie möglich frei macht. Quelle der Polizeinachricht: Kapo OW

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