Kanton St. Gallen – Fahrunfähige und alkoholisierte Verkehrsteilnehmende

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In der Zeit zwischen Freitagabend und Samstagnacht (05.03.2022) hat die Kantonspolizei St. Gallen fünf fahrunfähige oder alkoholisierte Verkehrsteilnehmende kontrolliert. Vier Personen mussten ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben. Sie werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht. In Diepoldsau wurde am Freitag, um 23:10 Uhr, eine 29-jährige Autofahrerin kontrolliert. Eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen stellte fest, dass die Frau in fahrunfähigem Zustand unterwegs war. Sie musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben. Ihr Führerausweis wurde ihr für die Schweiz aberkannt. In Wattwil wurde am frühen Samstagmorgen das Auto eines 35-jährigen Mannes kontrolliert. Eine durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.63mg/l. Der Mann musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben. Wenig später wurde in Rorschacherberg das Auto eines weiteren 35-jährigen Mannes angehalten und kontrolliert. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen positiven Wert. Dem Mann wurde die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt. Am Samstagabend kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen in Kaltbrunn das Auto eines 27-jährigen Mannes. Eine durchgeführte, beweissichere Atemalkoholmessung ergab einen positiven Wert. Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben. Am Samstagabend missachtete ein 53-jähriger Autofahrer auf der Autobahn A3 bei Quarten ein polizeiliches Haltezeichen. Das Auto konnte wenig später angehalten und der Mann kontrolliert werden. Es stellte sich heraus, dass er in fahrunfähigem Zustand unterwegs war. Er musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben. Sein Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen. Quelle: Kapo SG

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