Kanton Schwyz – Verbot für Schiffahrten auf dem Vierwaldstättersee

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Aufgrund der aktuellen Hochwasserlage des Vierwaldstättersees verbietet der Regierungsrat auf dem Schwyzer Teil des Sees die private Schifffahrt für alle Boote inklusive Stand-Up-Paddles und dergleichen. Das Verbot tritt am Samstag, 17. Juli 2021, 00.00 Uhr, in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Die ergiebigen Regenfälle der letzten Tage haben die Pegel der Seen und Flüsse stark ansteigen lassen. Vielerorts ist das Wasser bereits über die Ufer getreten. Insbesondere für den Vierwaldstättersee gilt die Gefahrenstufe 5 (höchste Stufe). Die Wetterprognosen für die nächste Woche lassen hoffen, dass sich die Lage in ein paar Tagen wieder entspannt. Dennoch werden die Pegel der Seen wegen der Zuläufe der Flüsse und Bäche zumindest vorerst voraussichtlich noch etwas ansteigen und nur allmählich wieder sinken. Durch Wellenschlag der Schiffe kann das Wasser weitere Uferpartien überschwemmen, was zusätzliche Schäden an Liegenschaften und Einrichtungen verursachen kann. Weiter können auch schwimmende Bootsstege durch zusätzliche Wellen beschädigt werden, und es ist der Gefahr durch treibendes Schwemmholz zu begegnen. Aufgrund der aktuellen Situation drängt sich ein Verbot für die private Schifffahrt jedoch einzig für den Vierwaldstättersee auf. Aufgrund der aktuellen Situation wird auf dem Schwyzer Teil des Vierwaldstättersees in Koordination mit den anderen Anrainerkantonen somit ab Samstag, 17. Juli 2021, 00.00 Uhr, und mit Wirkung bis auf Widerruf die Schifffahrt für alle Boote inkl. Stand-Up-Paddles und dergleichen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind das Militär, die Polizei, Rettungskräfte und Berufsfischer sowie die konzessionierte Schifffahrt.

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