Kanton Luzern – Poolwasser muss sachgemäss entsorgt werden

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Chlorwasser aus Sommerpools darf nicht einfach in die Umwelt abgelassen werden. Das gefährdet die Tier- und Pflanzenwelt und ist illegal. Verursacher müssen mit einer Strafuntersuchung mit entsprechenden Strafen rechnen. 75 Fische wegen Poolwasser verendet In Buttisholz verendeten Mitte August mindestens 75 Fische, nachdem eine Privatperson das Chlorwasser aus dem Privatpool über einen Meteorschacht abgelassen und damit den Chäserbach verschmutzt hatte. Vermehrt stellt die Luzerner Polizei fest, dass jetzt, Ende Sommer, Chlorwasser aus Privatpools unkontrolliert in die Umgebung geflossen ist. Die Untersuchungsbehörden machen darauf aufmerksam, dass diese Art von Entsorgung illegal ist. Wasser, welches mit Chlor und/oder anderen Chemikalien versetzt ist, schadet der Umwelt. Das Poolwasser muss über die Kanalisation entsorgt werden. Viele Poolbesitzer sind sich nicht bewusst, dass Widerhandlungen angezeigt und bestraft werden. Gemeindeverwaltung kontaktieren um Informationen zur Entsorgung zu erhalten Experten empfehlen, bei der Entleerung von privaten Pools im Vorfeld mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, welcher Kanalisationsschacht respektive welche Leitung zur Abwasserreinigungsanlage führt. Bei Unwissenheit kommt es vor, dass ein Sauberwasserschacht gewählt wird, der dann direkt in ein Gewässer mündet und Schäden verursacht. Geldstrafe und Busse für Verursacher Im letzten Sommer wurde ein Verursacher bestraft, weil er das Poolwasser in Schenkon unsachgemäss entsorgte. Wegen der fahrlässigen Gewässerverunreinigung sowie der fahrlässigen Tierquälerei durch mittelbares Einleiten von Poolwasser in ein Gewässer wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken und mit einer Busse von 900 Franken bestraft. Zudem musste er die Untersuchungskosten von über 500 Franken bezahlen. Quelle der Meldung: Kanton Luzern

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