Fahrunfähiger Geisterfahrer auf der A9
Am Sonntag, den 9. Juni 2024, gegen 4:35 Uhr, wurde ein Fahrzeug, das zwischen Chexbres und Villeneuve in die falsche Richtung fuhr, von der Gendarmerie angehalten. Es gab keine Verletzten. Am Sonntag, den 9. Juni 2024, gegen 4.35 Uhr, erhielt die Waadtländer Polizeizentrale (CVP) Anrufe, die meldeten, dass ein Fahrzeug in falscher Richtung auf der Autobahn A9 zwischen Chexbres und Villeneuve unterwegs sei.
Der Autofahrer, ein 30-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Freiburg, fuhr in falscher Richtung auf der Autobahn A9 auf der Höhe von Chexbres in Richtung Wallis.
Dank des Polizeiaufgebots wurde das Fahrzeug auf der Höhe des Gliontunnels abgefangen. Die Sicherheitsbarriere am Ausgang des Tunnels, die heruntergelassen worden war, wurde beschädigt und die Polizei musste einen Striegel einsetzen, um das Fahrzeug aufzuhalten. Es wurde niemand verletzt.
Eine Alkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,75 mg/l und der Drogentest verlief ebenfalls positiv. Der Fahrer wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und sein Führerschein wurde sofort beschlagnahmt.
Wenn auf der Autobahn ein Geisterfahrer angekündigt wird, fordert die Polizei die Autofahrer auf, unbedingt auf die rechte Spur zu wechseln, unter keinen Umständen zu überholen, die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen und eventuellen Aufforderungen der Polizei Folge zu leisten.
Alkohol, selbst in geringen Mengen, senkt die Reaktionsfähigkeit erheblich und hemmt verschiedene Fähigkeiten wie Sehvermögen, Konzentration oder Koordination. Schon eine geringe Menge reicht aus, um die Fähigkeiten des Fahrers zu beeinträchtigen und ihn dazu zu bringen, sich selbst zu überschätzen.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo VD