BAFU – Zwei Jungwölfe vom Stagias-Rudel dürfen nicht abgeschossen werden

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Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat das Gesuch des Kantons Graubünden um eine Abschussbewilligung von zwei Jungwölfen aus dem Stagias-Rudel abgelehnt. Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle, die für einen Eingriff erreicht sein muss. Am 3. September 2021 hat der Kanton Graubünden beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Stagias-Rudels. Die Prüfung der eingereichten Dokumente durch das BAFU hat ergeben, dass die Kriterien für einen Eingriff in das Rudel nicht erfüllt sind: Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle von zehn gerissenen Tieren, die für einen Eingriff nötig sind. Grund dafür ist, dass nicht alle der vom Kanton angegebenen gerissenen Nutztiere geschützt waren. Das BAFU hat deshalb das Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung abgelehnt. Das BAFU hat eine Verfügung erlassen. Der Kanton kann gegen den Entscheid des BAFU Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Am 6. September 2021 hatte das BAFU dem Abschussgesuch des Kantons Graubünden für drei Jungwölfe aus dem Beverin-Rudel zugestimmt. Quelle: BAFU

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