Leben mit Schulden

Fachstelle für Schuldenfragen Baselland beratet Personen der Kantone Baselland und Solothurn (Bezirk Dorneck) bei Fragen rund um Budget und Schulden.

Schulden? Clever mit wenig Geld umgehen

Die Entwicklung in der Schuldenberatung zeigt bedauerlicherweise, dass bei immer mehr Ratsuchenden eine Schuldenbereinigung nicht möglich ist. In diesen Fällen heisst es “weiterleben mit Schulden”.
Alle diese Menschen leben deshalb in irgendeiner Form am Existenzminimum.

Wenn Sie alleinerziehend sind, arbeitslos, von der Sozialhilfe oder von einer IV-Rente leben, so ist häufig absehbar, dass sich Ihre Einkommenslage nicht verbessern wird. In all diesen Fällen wird die Schuldenberatung Ihnen in der Regel weder eine Schuldensanierung noch den Privatkonkurs empfehlen können.

Wenn Ihr Einkommen das betreibungsrechtliche Existenzminimum nicht erreicht, ist es nicht pfändbar. Die Rückzahlung der Schulden ist nicht möglich. Kommt es zu einer Betreibung, stellt das Betreibungsamt deshalb Verlustscheine aus. Damit kehrt vorderhand Ruhe ein. Die Verlustscheine können seitens Gläubiger später wieder geltend gemacht werden, so bspw. wenn mehr Einkommen generiert wird oder Sozialhilfe nicht mehr nötig ist.
Tritt dieser Fall ein, ist es ratsam, sich an uns zu wenden, damit wir Sie umfassend beraten können.

Tipps

Setzen Sie Ihre knappen Mittel für den aktuellen Lebensbedarf ein. Folgende Rechnungen sind prioritär zu bezahlen: Wohnungsmiete, Krankenkase, Alimente, Heiz- und Kochenergie. Neue Schulden sind belastender als bereits bestehende Schulden. Verschulden Sie sich wenn möglich nicht neu.

  • Lassen Sie sich durch den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde beraten
  • Bezahlen Sie keine Raten an bestehende Schulden mehr
  • Verschaffen Sie sich einen möglichst guten Überblick über Ihre Ausgaben
  • Erstellen Sie ein Budget
  • Reichen Sie Ihre Steuererklärung ein
  • Nehmen Sie keinen Kredit auf und bestellen Sie nichts auf Raten
  • Leihen Sie kein Geld von Privatpersonen
  • Lassen Sie sich nicht durch Mahnungen Ihrer Gläubiger verunsichern
  • Holen Sie eingeschriebene Briefe von der Post ab und halten Sie die Termine mit dem Betreibungsamt ein

Ungerechtfertigte Betreibung

In der Schweiz kann jeder jeden ohne Begründung betreiben. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob die im Betreibungsbegehren geldend gemachte Forderung tatsächlich geschuldet ist.

Wenn Sie zu Unrecht betrieben worden sind, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Erheben Sie nach Erhalt des Zahlungsbefehls innert 10 Tagen Rechtsvorschlag
  • Stellen Sie an das zuständige Betreibungsamt ein Gesuch (frühestens 3 Monate nach Erhalt des Zahlungsbefehls), dass der betreffende Registereintrag nicht mehr erscheint. Die Gebühr dafür beträgt Fr. 40.–

https://forms.bl.ch/form/FMS-BL/SID_Zivilrechtsverwaltung_Antrag_Nichtgewaehrung_Einsichtsrechtes/de

Das Betreibungsamt setzt dem Gläubiger eine Frist von 20 Tagen, um den Nachweis zu erbringen, dass die Betreibung fortgesetzt wurde. Weist der Gläubiger innert Frist nicht nach, dass er die erforderlichen rechtlichen Schritte zur Beseitigung des Rechtsvorschlages unternommen hat, erscheint die Betreibung nicht mehr im Betreibungsregisterauszug.

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen:

https://www.schuldeninfo.ch/news-reader/loeschungsgesuch.html

Fachstelle für Schuldenfragen BasellandZeughausplatz 15
4410 LiestalTelefon 061 462 03 73
info@schuldenberatung-bl.ch

Hasan SARIGÜL

Bild: Borçluluk Nedir? – Midas (getmidas.com)

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