Waffe erwerben – Das gilt in der Schweiz

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Als Privatperson eine Waffe erwerben: Was gilt als Erwerb von Waffen? Brauche ich einen Vertrag, einen Erwerbsschein oder eine Bewilligung?

Was gilt als Erwerb? Neben Kauf gelten auch Tausch, Schenkung, Erbschaft, Miete und Ausleihe als Erwerb.

Vertrag, Erwerbsschein oder Ausnahmebewilligung? Je nachdem, um welche Art von Waffe sich handelt, brauchen Sie einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.

Das gilt für den Erwerb von Waffen in der Schweiz
Das gilt für den Erwerb von Waffen in der Schweiz (Bildquelle: Schweizerische Eidgenossenschaft)

Waffenerwerbsschein

Voraussetzungen für einen Waffenerwerbschein in der Schweiz sind:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein,
  • Sie dürfen nicht unter Beistandschaft oder Vorsorge stehen,
  • Sie dürfen nicht zur Annahme Anlass geben, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden,
  • Sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.

Besonderheiten

  • Personen mit Wohnsitz im Ausland und Personen ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen für jeden Waffenerwerb einen Waffenerwerbsschein bzw. eine Ausnahmebewilligung.
  • Erwerb und Besitz von Waffen sowie das Tragen
    von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Türkei

Weitere Informationen finden Sie hier.

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