UNO-Kritik: Rechte von Menschen mit Behinderungen in internationaler Zusammenarbeit der Schweiz vernachlässigt

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(Bern, Genf, Thalwil)(PPS) Der UNO-Ausschuss hat Mitte März überprüft, wie die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention im In- und Ausland umsetzt. Von einer inklusiven Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe ist die Schweiz noch weit entfernt. Die Empfehlungen des Ausschusses decken sich mit den langjährigen Forderungen des Swiss Disability and Development Consortium an den Bund.

Vom 14. bis 16. März musste die Schweiz erstmals Stellung beziehen zum Stand der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Die Schweiz hat die UNO-BRK 2014 ratifiziert. Zweck der Konvention ist es, die Rechte aller Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die Überprüfung betraf sowohl die Umsetzung der Konvention in der Schweiz als auch in ihrer internationalen Zusammenarbeit. Nach der Anhörung der Schweizer Delegation veröffentlichte der UNO-Ausschuss Empfehlungen, die der Bund nun bis zur nächsten Überprüfung im Jahr 2028 umsetzen muss.

Weitreichende Empfehlungen

Mit Blick auf ihre internationale Zusammenarbeit erhält die Schweiz grundsätzliche Kritik vom Ausschuss: In ihren Strategien und Projekten missachtet sie den Querschnittscharakter von Behinderung. Überdies bezieht der Bund bei der Entwicklung dieser Strategien und Projekte Organisationen von Menschen mit Behinderungen nicht mit ein.

Für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe der Schweiz kommt der Ausschuss unter anderem zu folgenden Empfehlungen:

Richtlinien: Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) muss Richtlinien erarbeiten und verabschieden, die sicherstellen, dass sämtliche ihrer Projekte die Anliegen und Rechte von Menschen mit Behinderungen gewährleisten und mit der UNO-BRK in Einklang stehen.

Teilhabe: Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen müssen vom Bund konsultiert sowie aktiv in die Planung, Entwicklung, Kontrolle und Evaluation ihrer Strategien und Projekte zur internationalen Zusammenarbeit einbezogen werden.

Aktionsplan humanitäre Hilfe: 2016 wurde die Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe verabschiedet. Die Schweiz hat die Charta 2020 angenommen, aber bislang keinen Nachweis zur Umsetzung vorgelegt. Daher empfiehlt der UNO-Ausschuss, einen Aktionsplan zu verabschieden, der die Umsetzung der Charta aufzeigt sowie klare und messbare Ziele und Indikatoren beinhaltet.

Daten: In Entwicklungs- und humanitären Projekten der DEZA müssen zukünftig Daten erhoben und ausgewertet werden, die explizit

nach Behinderung aufgeschlüsselt sind. Nur so ist ersichtlich, inwiefern sich die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen durch Projekte der Schweiz in Ländern des Globalen Südens verbessern.

Das Swiss Disability and Development Consortium (SDDC) begrüsst die Empfehlungen des Ausschusses. Sie spiegeln die noch immer vorhandenen Lücken wider und decken sich mit dem, was das SDDC bereits seit langem von der schweizerischen internationalen Zusammenarbeit fordert: Die Schweiz muss endlich elementare Schritte unternehmen. Insbesondere die Verabschiedung von Richtlinien, die sicherstellen, dass alle Projekte der internationalen Zusammenarbeit Menschen mit Behinderungen einbeziehen. Diese Richtlinien sollen als Grundlage für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der gesamten Entwicklungs- und humanitären Arbeit der Schweiz dienen.

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