Am Montag, 11. Dezember 2023, hatte eine Person in der Stadt Sitten
mehrere Schüsse auf Personen abgegeben. Zwei Opfer kamen dabei
ums Leben und ein weiteres wurde verletzt. Der mutmassliche Täter
wurde im Laufe des Nachmittages angehalten. Lagebericht. Dank des grossen Polizeiaufgebots konnte der mutmassliche Schütze angehalten
werden, als er sich in der Region St-Léonard aufhielt.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den mutmasslichen Täter, einen 36-jährigen
Walliser mit Wohnsitz im Mittelwallis, eine Untersuchung wegen Mordes subsidiär
der vorsätzlichen Tötung.
Was die Opfer betrifft, so handelt es sich bei den beiden Verstorbenen um eine 34-
jährige Frau und einen 41-jährigen Mann. Beide waren Walliser und im Mittelwallis
wohnhaft. Beim verletzten Opfer handelt es sich um eine 49-jährige Walliserin,
wohnhaft in der Region. Sie wurde ins Spital eingeliefert.
Frühere Strafverfahren:
Im Strafregister des Angeklagten ist eine Verurteilung vom 2. Februar 2017 durch
ein Militärgericht wegen Befehlsverweigerung oder unentschuldigtem Fernbleiben
zu einer bedingten Geldstrafe von 2 Tagessätzen und einer Geldstrafe verzeichnet.
Der mutmassliche Täter war in verschiedene Strafverfahren verwickelt, in denen er
zumeist den Status eines Klägers innehatte. Zwei Verfahren, in denen er den Status
eines Beschuldigten aufwies, wurden eingestellt, nachdem die Anzeigen
zurückgezogen worden waren.
An weiteren Verfahren waren die Opfer und ihre Angehörigen vom 11.12.2023
beteiligt, nämlich:
Erstes Opfer (34 Jahre alt)
- Im Jahr 2018 wurde gegen den Freund des ersten Opfers ein Strafbefehl
wegen Körperverletzung und Beleidigung erlassen;
- Im Jahr 2021 wurde zugunsten des ersten Opfers eine
Nichteintretensanordnung erlassen, nachdem der Angeklagte wegen
Ehrverletzung, Bedrohung, Nötigung und verleumderischer Anschuldigung
Anzeige erstattet hatte;
- Im Jahr 2022 wurde eine Einstellungsverfügung zugunsten des Angeklagten
erlassen, nachdem das erste Opfer eine Anzeige wegen Nötigung erstattet
hatte und diese später zurückzog;
- 2023 wurde eine Einstellungsverfügung zugunsten des ersten Opfers
erlassen, nachdem der Angeklagte wegen Ehrverletzung, unbefugter
Aufzeichnung von Gesprächen, Drohungen sowie Verleumdung Anzeige
erstattet hatte.
Zweites Opfer (41 Jahre alt)
Das vom zweiten Opfer und einigen Angehörigen eingeleitete Verfahren führte am
13. September 2023 zu einem Urteil des Gerichts von Hérens und Conthey wegen
Beleidigung, unbefugter Aufzeichnung von Gesprächen und Drohungen. Die
verhängte Strafe betrug 55 Tagessätze zu CHF 70.- pro Tag, die für zwei Jahre zur
Bewährung ausgesetzt wurden. Der Angeklagte legte gegen dieses Urteil Berufung
ein, wodurch der Fall nun beim Kantonsgericht hängig ist.
Gesuch um einen Waffenerwerbschein
Was den 2017 ausgestellten Waffenerwerbsschein betrifft, so wurden die im
Bundesgesetz über Waffen festgelegten Bedingungen eingehalten. Der Betreffende
hatte insbesondere keine Verurteilungen im Strafregister ausser einer Geldstrafe
von zwei Tagessätzen zu 40 Franken, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt
wurde.
Quelle der
Polizei News heute:
Kapo VS