Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat gegen einen
58-jährigen Tierhalter, auf dessen Grundstück anfangs
Februar etliche tote und zum Teil in sehr schlechtem Zustand befindliche Tiere gefunden wurden, Anklage unter
anderem wegen Tierquälerei erhoben. Sie beantragt eine
unbedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten und eine
Busse von 3000 Franken. Die Anklage ist am Bezirksgericht Zofingen hängig. Die Staatsanwaltschaft
Zofingen-Kulm wirft dem Beschuldigten unter anderem mehrfache vorsätzliche und mehrfache
fahrlässige Tierquälerei sowie Gewalt und Drohung gegen
Behörden und Beamte vor. Letzteres deshalb, weil der Beschuldigte im April 2019 bei einer Kontrolle des Veterinärdienstes den Kontrolleuren den Zugang zum Stall der Legehennen verwehrt und ihnen mit einem Holzknüppel gedroht
haben soll. Die Vorwürfe der Tierquälerei beziehen sich auf
die gesamte Tierhaltung des Beschuldigten: auf die Schafund Ziegenhaltung, die Hühnerhaltung und auch auf die Haltung der Haustiere.
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In Oftringen AG ist am Dienstag 4. Februar 2020 dieses Bild von der Kantonspolizei Aargau geschossen worden. (Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau)
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Die Tiere waren in einem misslichen Zustand oder bereits tot. (Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau)
Herumliegende scharfkantige Drahtgeflechte im Gehege
Bei der polizeilichen Kontrolle vom 4. Februar 2020 waren
etliche tote und zum Teil in sehr schlechtem Zustand befindliche Tiere festgestellt worden(
wir berichteten). Die Schafe und Ziegen wurden in einem Gehege gehalten, in dem geeignete Fütterungseinrichtungen fehlten; die vorhandenen Futterkrippen
waren zum Teil mit Mist gefüllt. Zudem lagen im Gehege
Glasscherben, Holzpfähle und scharfkantige Drahtgeflechte
herum. Ein Schaf war qualvoll verendet, weil es sich in einem solchen Drahtgeflecht verfangen hatte. Den Hühnern
standen weder Wasser, Futter noch genügend geeignete
Nester für Legehennen zur Verfügung. Auch die Hunde und
Katzen des Beschuldigten wurden anlässlich der polizeilichen Kontrolle in einem stark vernachlässigten Zustand vorgefunden.
Angeklagt sind auch Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, die der Veterinärdienst im Frühling und Sommer 2019 feststellte: unter anderem Vernachlässigung der
Wollschafe, weil sie trotz Verfügung des Veterinärdienstes
über längere Zeit und bei sommerlichen Temperaturen nicht
geschoren worden waren. Die Staatsanwaltschaft hat den
Beschuldigten deswegen im November 2019 per Strafbefehl
verurteilt, wogegen er Einsprache erhoben hat.
Der Beschuldigte macht geltend, durch die langjährige und
intensive Pflege seiner hochbetagten Mutter sowie deren
Tod mit der Tierhaltung überfordert gewesen zu sein.
Der 58-Jährige ist wegen Widerhandlungen gegen das
Tierschutzgesetz vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft beantragt
eine unbedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten und eine
Busse von 3000 Franken. Die Anklage ist am Bezirksgericht
Zofingen hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.