Im Zuge der Überwachung des regionalen, nationalen und
internationalen Schwerverkehrs durch die Spezialisten des
Schwerverkehrskompetenzzentrums (SVKZ) wurden im ersten
Halbjahr 2021 mehrere gravierende Verstösse gegen die
Strassenverkehrsordnung festgestellt. Diese wurden an die
zuständigen Behörden gemeldet. Es wurden vier Fälle von Kabotage festgestellt. Kabotage beschreibt heute den
Transport (Güter oder Personen) innerhalb eines Landes mit Fahrzeugen, die im
Ausland zugelassen sind.
(Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Am 23. Januar 2021 wurde ein französischer Reisebus mit 24 Passagieren
an Bord angehalten. Die Reisenden wurden am Flughafen Genf/GE abgeholt
und nach Nendaz/VS gefahren. Es wurde eine Bussengarantie von CHF
4’120 erhoben.
Am 26. Februar 2021 wurde ein in der Slowakei immatrikulierter
Sattelschlepper kontrolliert. Bei den Kontrollen wurde festgestellt, dass der
Fahrer zwischen Egerkingen/SO und Granges/VS unterwegs war. Die
erhobene Bussengarantie betrug CHF 4'120.
Am 12. Mai 2021 wurde ein in Serbien registrierter Sattelschlepper
angehalten. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer für den
Export bestimmte Fahrzeuge (Export) zwischen Montana-Village/VS und
Aarau/AG transportierte. Der Lenker musste eine Bussengarantie von CHF
4’120 hinterlegen.
Am 7. Juli 2021 wurde ein in Italien zugelassener Lastwagen kontrolliert. Es
wurde festgestellt, dass der Fahrer einen internen Transport auf Schweizer
Gebiet, zwischen Les Crosets/VS und Martigny/VS, durchführte. Es wurde
eine Bussengarantie von CHF 4.120 einkassiert.
Darüber hinaus wurde am 30.06.2021 ein schwerwiegender Verstoss gegen die VTS
(Verordnung über die technischen Anforderungen an Strasssenfahrzeuge)
festgestellt. Bei der Kontrolle eines in Portugal zugelassenen Sattelschleppers
wurde ein manipuliertes AdBlue-System entdeckt. Das elektronische Gerät wurde
installiert, um das Abgasentgiftungssystem zu deaktivieren. Es wurde eine
Bussengarantie von CHF 8’595 erhoben.
Der nachgewiesene Zweck einer solchen Widerhandlung ist es, dem
Transportunternehmen eine Menge Geld zu sparen, insbesondere dadurch, dass
der Tank nicht mit AdBlue gefüllt werden muss. Darüber hinaus ermöglicht es dem
Unternehmen, die geltenden Normen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung
und die LSVA-Zollgebühr zu umgehen, die im Zusammenhang mit den
umweltschädlichen Emissionen der verschiedenen Euro-Normen erhoben werden.
Vor der Weiterfahrt mussten die in den oben genannten Fällen involvierten
Fahrzeuge in verkehrsgerechten Zustand gebracht werden, und die Lenker und
Betreiberfirmen wurden schließlich bei der DSUS (Dienststelle für Strassenverkehr
und Schifffahrt) und bei der EZV (Eidgenössische Zollverwaltung) angezeigt.
Zusätzlich setzte die EZV für den Fall von Kabotage vom 26.02.2021 die Busse auf
CHF 15’500 fest.
Zur Erinnerung:
Was ist AdBlue:
AdBlue ist eine wässrige Lösung, die aus 32,5 % Harnstoff und 67,5 %
demineralisiertem Wasser besteht. Durch seinen Einsatz werden 85 % der
Schadstoffe (Stickoxide, NOx genannt) in Wasserdampf und harmlosen Stickstoff
umgewandelt.
Adblue wird von Fahrzeugen verwendet, die mit SCR-Technologie (Selective
Catalytic Reduction) ausgestattet sind. Alle schweren Nutzfahrzeuge, sowie Busse,
die ab Oktober 2006 gebaut wurden, sind mit einem katalytischen Reduktionssystem
ausgestattet, das AdBlue verwendet.