Spass im und auf dem Wasser – Das sind die Baderegeln

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Für die Bade- und Bootssaison appelliert die Kantonspolizei Glarus an die Eigenverantwortung und die Beachtung der bekannten Verhaltensregeln. Wir haben die Regeln aufgelistet. Die Seepolizei Glarus ruft deshalb allen Schiffsführern/innen in Erinnerung, dass vor der Fahrt kontrolliert werden muss, ob die Ausweise, Kennzeichen und Vignette, Rettungsmittel etc. an Bord sind und das Schiff dem vorschriftsgemässen Zustand entspricht. Kürzere Schiffe als 2.5 Meter, wie Strandboote und dergleichen, Paddelboote, Stand Up Paddles, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter sollten stets gut sicht- und lesbar mit Name und Adresse des Besitzers / der Besitzerin versehen sein. Führerlose Geräte können so einfacher zugeordnet werden. Auf diese Weise werden unnötige und kostspielige Ermittlungen und Suchmassnahmen vermieden. Bei Dämmerung, Nacht oder entsprechender Wetterlage ist auf die Beleuchtung zu achten (weisses Rundum-/Topplicht), wichtig auch immer ein Blick auf die Starkwind- und Sturmwarnungen. Anlässlich der anstehenden Seepolizei-Kontrollen wird auch die Fahrfähigkeit der Schiffsführer/innen kontrolliert. In Sachen Alkohol und sonstigen verbotenen Substanzen gelten dieselben Regeln wie auf der Strasse. Wir empfehlen, sich auf der MeteoSwiss App zu informieren. Die App «Auf Kurs» enthält zudem die wichtigsten Infos und Bestimmungen. Beim Baden sind die bekannten Grundregeln zu beachten. Speziell für den Klöntalersee wird darauf hingewiesen, dass die Infrastrukturen der Axpo (Türme, Ausläufe, etc.) nicht als Sprungtürme und dergleichen genutzt werden dürfen. Dies ist sehr gefährlich und mittels gerichtlichem Verbot untersagt.

Baderegeln

Baderegeln 1-3
Baderegeln 1-3 (Bildquelle: Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft)
1. Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen! Beinahe alle Ertrinkungsfälle bei kleinen Kindern liessen sich vermeiden, wenn Erwachsene aufmerksamer wären und die Kinder besser beaufsichtigen würden. Bereits bei geringer Wassertiefe kann ein Kleinkind in weniger als 20 Sekunden ertrinken. In den meisten Fällen geschieht dies lautlos. 2. Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser! – Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen. Alkohol und Drogen trüben das Bewusstsein. Gefährliche Situationen werden dadurch nicht erkannt und die eigenen Fähigkeiten überschätzt. Problematisch ist, dass Alkohol die Blutgefässe erweitert. Beim Schwimmen wird das Blut schnell abgekühlt und wandert von Armen und Beinen über den Blutkreislauf in den Körperkern. Dadurch wird die Gefahr eines Kreislaufkollapses (Unterkühlung) deutlich erhöht. Nach dem Essen benötigt der Körper vermehrt Energie für die Verdauung. Aus diesem Grund fühlt man sich nach einem üppigen Essen oft müde und träge. Durch die verminderte Durchblutung des Gehirns können sportliche Betätigungen kurz nach einer Mahlzeit zu Schwindel und Übelkeit führen. Schlimmstenfalls wird man im Wasser ohnmächtig und ertrinkt lautlos. Umgekehrt sollte man nicht mit komplett leerem Magen schwimmen, da eine Unterzuckerung im Wasser einen Hungerrast zur Folge haben kann. 3. Nie überhitzt ins Wasser springen! – Der Körper braucht Anpassungszeit. Wenn man überhitzt ins kühle Wasser springt, entsteht aufgrund des Temperaturunterschiedes zwischen der Luft und dem Wasser für den Körper eine enorme Stresssituation. Die Muskeln schmerzen und es können Muskelkrämpfe und Kreislaufprobleme auftreten. Da sich die Adern schlagartig verengen, kann das Blut nicht mehr richtig zirkulieren. Dies führt im schlimmsten Fall zu einem Kälteschock bis hin zur Ohnmacht oder einem Herzinfarkt. Vorbeugend sorgt eine Dusche vor dem Gang ins Wasser für die entsprechende Abkühlung. Ist keine Dusche vorhanden: Langsam ins Wasser gehen, die Arme abwechselnd eintauchen und Gesicht und Oberkörper mit dem kühlen Wasser befeuchten bevor man ganz untertaucht.
Baderegeln 4-6
Baderegeln 4-6 (Bildquelle: Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft)
4. Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! – Unbekanntes kann Gefahren bergen. Ein Sprung in zu seichtes Wasser kann zu schweren Verletzungen führen. Vor allem Kopf- und Rückenverletzungen können die fatale Folge sein. Falls ein Sprung in unbekannte Gewässer aufgrund einer Rettung oder Bergung trotzdem nötig ist, springt man immer mit den Füssen voran und versucht dadurch zu verhindern, tief ins Wasser einzutauchen. Weitere Gefahren wie Strömungen und Wirbel, Baumstümpfe und Äste oder auch Felsen unter Wasser sind vom Ufer aus nicht immer ersichtlich. Nach starken Unwettern können diese Gefahren auch bei ursprünglich sicheren Einstiegstellen lauern. 5. Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! – Sie bieten keine Sicherheit. Eine Schwimmhilfe oder Luftmatratze ist schlecht bis gar nicht steuerbar. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein schlechter Schwimmer trotz Auftriebshilfe weit vom Ufer abgetrieben wird und darum nicht mehr aus eigener Kraft aus dem Wasser kommt. Durch Löcher, z.B. aufgrund von scharfkantigen Steinen oder durch Sonneneinstrahlung, können Luftmatratzen an Auftrieb verlieren – die bessere Alternative ist eine Schwimmweste mit festem Auftriebskörper. Bei gesundheitlichen Problemen, insbesondere bei einer Bewusstlosigkeit, bieten Luftmatratzen und sonstige Schwimmhilfen in den meisten Fällen keine Hilfe! 6. Lange Strecken nie alleine schwimmen! – Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden Im Falle eines Krampfes oder Schwächeanfalls kann eine Begleitperson helfen den Krampf zu lösen oder um Hilfe rufen. Personen, die alleine trainieren, empfiehlt die SLRG eine «Baywatch Boje» oder einen Gurtretter mitzunehmen. Bei Müdigkeit oder einem Krampf kann man sich am Hilfsmittel festhalten und sich ausruhen. Quelle: Kapo GL

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