Kriminelle suchen über diverse Online-Plattformen, via Social Media oder Zeitungsinseraten nach «Money Mules» (dt. Geldesel), deren Bankkonten sie für ihre Zwecke, die Verschiebung von deliktisch erwirtschaftetem Geld, nutzen können. Die Anzeigen sprechen häufig Personen an, die auf Jobsuche sind oder sich in finanziellen Engpässen befinden. Doch hier ist Vorsicht angebracht, denn wer sich als Geldesel einspannen lässt, verstösst gegen das Gesetz.
Definition
Mit attraktiven Stellenangeboten rekrutieren Kriminelle hauptsächlich im Internet immer wieder Personen als Finanzagenten/innen, auch «Money Mules» genannt, die deliktisch erwirtschaftetes Geld ins Ausland transferieren sollen. Wer an solchen «Geschäften» mitwirkt, macht sich der Geldwäscherei strafbar.
Modus Operandi
Kriminelle versuchen immer wieder, über diverse Online-Plattformen, via Facebook oder fingierte Webseiten mit Stellenangeboten, gutgläubige Personen als sogenannte Finanzagentinnen und -agenten für ihre kriminellen Geschäfte zu rekrutieren. In den Stelleninseraten werden hohe Provisionen bei geringem Arbeitsaufwand in Aussicht gestellt und von den Personen werden in der Regel keine vorgängigen Ausbildungen oder Fachkenntnisse verlangt. Die angeblichen Firmen verfügen häufig über eine glaubwürdige Website oder missbrauchen die Namen von tatsächlich existierenden Firmen für ihre Zwecke.
Im Rahmen der vermeintlichen Anstellung sollen die Personen über ihre eigenen Bankkonten Gelder empfangen, abheben und diese per Postsendungen (Briefe, Pakete) mit Hilfe eines Geldtransfer-Services oder anderweitig ins Ausland weiterleiten. Vermehrt wird auch ein Wechsel der Vermögenswerte in eine Kryptowährung (z.B. Bitcoin) verlangt. Als Gegenleistung darf eine Provision behalten werden. Die Gelder stammen fast immer aus deliktischen Handlungen im Bereich der Internetkriminalität oder des Drogen- und Menschenhandels.
Rechtslage
Obwohl Finanzagentinnen und -agenten nicht direkt in die kriminellen Handlungen involviert sind, machen sie sich der Geldwäscherei (Art. 305bis) strafbar, weil sie Kriminelle darin unterstützen, deren «schmutziges» Geld zu verschieben und somit dessen illegale Herkunft zu verschleiern oder eben «zu waschen».
Im Fall einer Anzeige startet die Polizei eine Ermittlung wegen Geldwäscherei. Auch wenn Sie selbst als Finanzagent/in tätig gewesen sind und so möglicherweise gegen das Gesetz verstossen haben, sollten dieses Internetdelikt unbedingt zur Anzeige bringen. Nur so erhält die Polizei Informationen zum Ausmass des Deliktsfeldes, kann Zusammenhänge herstellen und allenfalls Ermittlungsmöglichkeiten finden.
Was kann ich tun?
Schützen Sie sich, indem Sie:
bei lukrativen Jobangeboten mit raschen Verdienstmöglichkeiten ohne entsprechenden Arbeitsaufwand grundsätzlich misstrauisch sind.
Ihre Bankkonten nie Dritten zur Verfügung stellen.
Ihre Bankangaben und persönliche Angaben nur an Personen weitergeben, die Sie kennen und denen Sie vertrauen.
niemals Geld von Ihrem Konto abheben oder weiterleiten, dessen Herkunft Sie nicht zweifelsfrei kennen. Lassen Sie solche Gelder durch Ihre Bank an den Absender zurücküberweisen.
niemals Geld im Auftrag von Dritten an Empfänger versenden, die Ihnen nicht näher bekannt sind – erst recht nicht per Postsendung oder mittels Geldtransfer Services.
vertiefte Abklärungen zum vermeintlichen Arbeitgeber tätigen und sich im Detail darüber informieren, was von Ihnen erwartet wird.
Stellenangebote, bei denen Sie auf Ihrem Bankkonto Gelder empfangen und in irgendeiner Form weiterleiten müssen, umgehend der Polizei melden.
Ihr Umfeld für das Thema Finanzagenten/innen sensibilisieren.