Hundehalter – So sieht es in der Schweiz mit der Leinenpflicht aus
Wir möchten allen Hundehaltern und Hundesittern ein Überblick über die Leinenpflicht in den jeweiligen Kantonen ermöglichen. Die Gesetze sind in der Schweiz nicht einheitlich, was oft Fragen aufwirft. So sieht es aus. Hundegesetz Kanton Aargau
Hunde sind im Kanton Aargau im Wald und an Waldrändern vom 1. April bis zum 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht auch ohne Leine geführt werden (§ 19 AJSG, § 21 AJSV).
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