Hundehalter – So sieht es in der Schweiz mit der Leinenpflicht aus

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Wir möchten allen Hundehaltern und Hundesittern ein Überblick über die Leinenpflicht in den jeweiligen Kantonen ermöglichen. Die Gesetze sind in der Schweiz nicht einheitlich, was oft Fragen aufwirft. So sieht es aus. Hundegesetz Kanton Aargau Hunde sind im Kanton Aargau im Wald und an Waldrändern vom 1. April bis zum 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht auch ohne Leine geführt werden (§ 19 AJSG, § 21 AJSV).
Die Störung von Wildtieren kann weitreichende Folgen haben: Nach einer stressreichen Flucht können sie einen Herzstillstand oder Abort erleiden, auf eine Strasse oder in einen Zaun laufen oder von ihrem Nachwuchs getrennt werden. Es kommt somit nicht darauf an, ob ein Hund Reh, Feldhase oder Vogel tatsächlich erwischt. «Jeder Hund ist ein potenzieller Jäger – unabhängig von Alter und Grösse». Quelle der Meldung: TM