Hoher Anstieg von Paketdiebstählen

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Besonders in der Vorweihnachtszeit ärgert man sich über Pakte, die nie ankommen. Paketdiebstähle haben laut Zahlen der AXA zugenommen – um rund 200 Prozent seit vor der Pandemie. Befolgt man jedoch ein paar Tipps, kann man sich vor den Langfingern schützen. «Paket zugestellt» erscheint auf dem Smartphone, dann der ernüchternde Blick in den Briefkasten: Kein Päckli da. So passiert dies immer wieder und immer häufiger, wie die Statistik der AXA zeigt. «Wir stellen dreimal mehr Paketdiebstähle fest als noch vor vier Jahren», sagt Stefan Müller, Leiter Schaden Sach bei der AXA. Über die Jahre gleichgeblieben ist hingegen der Durchschnittsschaden. Die AXA bezahlt im Schnitt rund 300 Franken pro Fall.

Pandemie sorgt für zwei Entwicklungssprünge

Deutliche Anstiege in der Schadenstatistik der AXA gab es in den Jahren 2020 und 2022, nämlich um jeweils rund 50 Prozent. «Der erste Zuwachs dürfte mit dem Pandemiebeginn zusammenhängen, als Einkäufe vor Ort vermieden und ins Internet verlagert wurden. Damit waren mehr Pakete im Umlauf», so der Experte. «Die zweite Auffälligkeit hat wohl mit dem Pandemieende und der wiedergekehrten Mobilität zu tun. Wir beobachten seitdem in allen Diebstahl-Bereichen eine Zunahme.» Alles in allem bewegt sich die Anzahl entwendeter Päckli aber auf tiefem Niveau. Sie machen nur rund zwei Prozent der bei der AXA versicherten Diebstähle aus.

Wer wann haftet

Wird man Opfer, so ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten, bevor man den Diebstahl der Versicherung anmelden kann. Wichtig zu wissen ist, dass in der Hausratversicherung jene Fälle gedeckt sind, bei denen ein Paket nach erfolgter Zustellung nachweislich gestohlen wurde. Pakete, welche nicht zugestellt wurden, sind nicht versichert. «Wir raten in diesen Fällen unseren Kundinnen und Kunden, beim Lieferanten oder Spediteur vorstellig zu werden», so Stefan Müller. Wenn ein Paket nicht korrekt zugestellt wird, ist zu prüfen, ob das Speditions-Unternehmen haftet. Doch wann ist eine Zustellung nicht korrekt? Dies halten die vertraglichen Zustellungsbedingungen fest. Bei der Schweizerischen Post ist es so geregelt, dass der Spediteur ein Paket vor Ort deponieren darf, wenn es zu gross für den Milchkasten ist und niemand für die persönliche Entgegennahme zuhause ist. Dies jedoch nur, wenn der Ort witterungsgeschützt und sicher ist oder wenn es mit dem Absender oder der Empfängerin so vereinbart wurde. Anderenfalls muss der Spediteur einen Abholschein erstellen und das Paket wieder mitnehmen.

Tipps für sichere Zustellung

Ob versichert oder nicht – wenn bestellte Ware abhandenkommt, ist es so oder so ärgerlich. Deshalb lohnt es sich, Vorsichtsmassnahmen zu treffen. «Am besten ist es immer, wenn man das Paket direkt in Empfang nimmt», empfiehlt Stefan Müller. Damit dies gelingt, kann man im Voraus den Zustelltag entsprechend auswählen. Wer keinen passenden Tag findet, darf stattdessen auch eine andere Zustelladresse angeben, zum Beispiel die eines Nachbarn, oder das Paket an einer Pickup-Stelle abholen. Quelle der Nachricht: AXA

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