(Bern)(PPS) Für Die Mitte ist die KVG-Revision zur Zulassung der Leistungserbringer eine zentrale Vorlage, um die Dämpfung der stetig steigenden Gesundheitskosten voranzubringen. Sie gibt den Kantonen die Möglichkeit, gezielt einzugreifen und dort, wo ein Überangebot besteht, die Zahl der Ärztinnen und Ärzte zu beschränken. In Zusammenhang mit der KVG-Revision endet heute die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen.
Die Mitte unterstützt grundsätzlich die vorliegenden Verordnungsanpassungen. Bei der KVV stellt sich die Frage, ob gewisse Kriterien, wie beispielsweise das Erfordernis eines Mindestniveaus bezüglich Sprachkenntnisse oder der Anschluss an das Elektronische Patientendossier, welche bei den Ärztinnen und Ärzten auf Gesetzesebene festgelegt wurden, nicht auch für andere in der Verordnung genannte Leistungserbringer gelten sollten. Die Mitte würde dies begrüssen.
Bei der Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich scheint das gewählte Regressionsmodell auf den ersten Blick relativ komplex zu sein. Es stellt sich unseres Erachtens die Frage, ob damit der gewünschte Effekt bezüglich Steuerung der Zulassungen erreicht werden kann, zumal offenbar mit gesamtschweizerischen Mittelwerten gearbeitet werden soll. Dies könnte, insbesondere bei bereits bei bestehenden Überkapazitäten, zu einem zu hohen Ausgangswert führen.
Hinsichtlich der Registerverordnung für Leistungserbringer zuhanden der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist für Die Mitte wichtig, dass beim neuen Leistungserbringerregistern, wie dies auch vorgesehen ist, bestehende Synergien und Schnittstellen genutzt und Doppelspurigkeiten soweit möglich vermieden werden. Schliesslich bestehen in diesem Bereich ja bereits verschiedene Register. Zudem ist zentral, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben, was die besonders schützenswerten Personendaten angeht, gewahrt werden können.