Das muss bei Videoüberwachung eingehalten werden

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Überwachungskameras bieten Einblick in die Geschehnisse im öffentlichen Raum, auf dem Firmengelände oder dem eigenen Grundstück. Sorgen für mehr Sicherheit und erschweren Einbruch, Diebstahl und Vandalismus und schützen Mitarbeiter in Gefahrenbereichen. Doch nicht überall darf eine Kamera platziert werden. Einfach zu bedienende Mini-Kamera – schnell einsetzbar
Wer sich eine Kameraüberwachung zulegen möchte, sollte sich im Vorfeld darüber informieren wie und wo diese montiert werden darf. Wir verschaffen Ihnen Klarheit darüber. Videoüberwachung am Arbeitsplatz Eine Überwachung am Arbeitsplatz ist grösstenteils wegen der Sicherheit notwendig, aber auch aus organisatorischen Gründen. Wichtig ist dabei, dass die Angestellten nicht oder nur in Ausnahmefällen auf der Kamera sichtbar sind. Erlaubt ist die Kameraanbringung ausserhalb eines Gebäudes, zum Beispiel am Parkplatz oder an den Eingängen. Ausnahmen dafür bestehen bei Tresorräumen, in Schalterhallen einer Bank und bei Gasinstallationen im Freien. Ausserdem können Gefahrenzonen überwacht werden, das betrifft sowohl Maschinen als auch Lagerräume. Die Zugriffe auf das Bildmaterial müssen stets durch sichere Passwörter beschränkt werden. Weiterhin muss das gesamte Personal von den Positionen und Einstellungen der Kameras wissen. Nur zwei Ausnahmen bei der Überwachung im öffentlichen Raum Die Videoüberwachung ist im öffentlichen Raum grundsätzlich unzulässig. Menschen haben oft keine Wahl, ob sie ein überwachtes Gebiet betreten wollen – und dann greift der Datenschutz. Privatpersonen können sich ausserdem nicht auf die Sicherheit als Überwachungsgrund berufen. Denn das ist Aufgabe der Polizei und untersteht somit nicht der Entscheidung des Einzelnen. Für diese Richtlinien gibt es zwei Ausnahmen. Zum einen gilt die Ausnahme, wenn der öffentliche Grund bei einer legalen Überwachung eines Privatgebietes mit erfasst wird. Auch das darf nur in geringem Ausmass geschehen. Weiterhin können Ausnahmen gemacht werden, wenn die Überwachung vorher mit der zuständigen Stelle abgesprochen wurde. Das ist meist die Polizei oder Gemeinde. Einbruchschutz im privaten Raum Als privater Raum gelten zum Beispiel Restaurants, Tiefgaragen oder Mehrfamilienhäuser. Um nicht gegen den Datenschutz zu verstossen, müssen einige Richtlinien beachtet werden. So beschränkt sich die Überwachung auf das eigene Grundstück und darf nur aus überwiegend privatem Interesse genutzt werden. Dieses gilt zum Beispiel beim Schutz von Personen oder wertvollen Gegenständen. Weniger radikale Massnahmen wie Einbruchmeldeanlagen und Verriegelungen sind der Videoüberwachung in diesen Fällen stets vorzuziehen. Ausserdem werden die Aufnahmen für den Datenschutz wieder gelöscht, meistens nach 24 Stunden. Damit alle Menschen wissen, dass sie überwacht werden, ist auch ein gut sichtbares Hinweisschild nötig. Videoüberwachung in den eigenen vier Wänden In der eigenen Wohnung sind Kameras erlaubt, da sie keine Personen aufnehmen welche sich unfreiwillig dort aufhalten. Dies gilt jedoch nicht für ein öffentliches Treppenhaus. Auf keinen Fall sollten sie in Eigenregie eine Videokamera im Eingangsbereich installieren. Dafür braucht der Vermieter die schriftliche Erlaubnis sämtlicher Mieter. Ansonsten sind Videoaufnahmen des Hauseingangs oder im Treppenhaus tabu. Quelle der Meldung: Telsec (SS)