Onlineshopping boomt – und das nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie. Ein Grossteil der Internetnutzerinnen und -Nutzer hat in den vergangenen 12 Monaten online eingekauft. Da kommt es auch vor, dass Pakete nicht ankommen oder geklaut werden. Wer in solchen Fällen haftet häng von der Situation ab. Wenn das Paket nicht da ist wo Sie es erwarten, dann gibt es verschiedene mögliche Ursachen dafür.
Das Paket wurde nicht geliefert:
Grundsätzlich muss das Lieferunternehmen gegenüber dem Verkäufer beweisen, dass es den Auftrag korrekt ausgeführt und das Paket am richtigen Ort abgeliefert hat. Kann das Lieferunternehmen dies nicht vorweisen, muss dieses den
Schaden begleichen.
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Sobald die Zustellung vom Spediteur bewiesen ist, liegt der Schaden beim Käufer selbst. *
Zwar haftet die
Post auch für nicht eingeschriebene Pakete bis 500 Franken, aber nur dann, wenn die bestellte Ware nicht korrekt zugestellt wurde. Sprich: Es hatte keinen Platz im Briefkasten und der
Postbote hat die Ware deponiert (z.B. im Flur oder beim Eingang).
Das Paket wurde geklaut:
Wenn der Spediteur die Zustellung belegen kann, haften Sie selbst für den Schaden und müssen die bestellte Ware bezahlen.
Melden Sie sich bei der Polizei und
erstatten Sie Anzeige.
Im Allgemeinen gilt: Der Online-Shop selber hat seinen Teil des Vertrags erfüllt, sobald er das Paket der Post oder einem Spediteur zum Transport übergeben hat. Somit haftet er ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur nicht mehr für das Paket und Sie müssen die Rechnung vom Verkäufer bezahlen.
Die Post haftet nur wenn die Lieferung nicht korrekt zugestellt wurde.
Diebstahl vermeiden
Einschreiben und Zustellermächtigung bieten mehr Sicherheit
Verlangen
Sie vom Absender bei der Bestellung, dass Pakete mit «Signature» verschickt werden. Bei dieser Zustellart darf das Paket nicht in den Briefkasten gelegt werden und muss dem Empfänger gegen Unterschrift übergeben werden.
Dadurch entstehen Ihnen zusätzliche Versandkosten von zwei Franken, die
Sie als Käufer tragen müssen.
Mit einer Zustellermächtigung können Sie der Post auch erlauben, ein Paket an einem geeigneten Ort zu deponieren – etwa beim Hauseingang, in einer unverschlossenen Garage oder Werkstatt oder auch unter einer Treppe. Diese Zustellermächtigung erfolgt schriftlich und kostenlos. Wer will, dass das Paket nur einem ausgewählten Nachbarn übergeben wird, kann das ebenfalls kostenlos mit der Post vereinbaren.
Doch Vorsicht: Wird ein Paket auf eine solche Weise deponiert, geht die
Haftung an den
Empfänger über.
Postsendung am Automaten abholen
Sie können sich Pakete aber auch an eine andere, noch sichere Adresse schicken. Zum Beispiel an Ihren Arbeitsort oder an einen «My Post 24»-Automaten, wo Sie die Sendung zu jeder Zeit abholen können.
Oder melden Sie sich bei der Post für «PickPost» an. Bei diesem Gratisangebot werden Ihre Bestellungen an die von Ihnen gewählte PickPost-Stelle geliefert, zum Beispiel SBB-Bahnhöfe, Tankstellen oder Poststellen im Quartier. Sobald eine Sendung in der PickPost-Stelle angekommen ist, werden Sie darüber per SMS oder E-Mail benachrichtigt, und Sie können das Paket dort abholen.
So haftet die Post bei Inlandsendungen
Eingeschriebener Brief
Versicherung: Die Post haftet mit maximal 500 Franken.
Preis: ab 5.30 Franken
Paket «signature»
Versicherung: Die Post haftet bis maximal 1500 Franken.
Preis: 2 Franken + Paketporto, also mindestens 9 Franken.
Paket «assurance»
Versicherung: Die Post haftet mit maximal 5000 Franken.
Preis: 7 Franken + Paketporto, also mindestens 14 Franken.