In der Schweiz nehmen auf öffentlichen Verkehrsflächen die motorisierten Fahrzeuge zu. Leider ist eine Zunahme auch von Trendfahrzeugen, die nicht den Vorschriften entsprechen, ebenfalls auch festzustellen. Solche Fahrzeuge sind auf öffentlichen Verkehrsflächen und Strassen verboten. Damit man auch weiss, was erlaubt ist und was nicht, haben wir Ihnen eine Zusammenstellung der Luzerner Polizei bereitgestellt. Das dürfte für Klarheit sorgen. Mit dieser Auflistung können Sie das richtige Trendfahrzeug finden und es nach geltendem schweizerischen Recht einsetzen.
Geschwindigkeit: 20 km/h bzw. 45 km/h mit Tretunterstützung
Leistung Motor: Max 1.0 kW
Typengenerierung: Erforderlich
Kontrollschild: Erforderlich
Führerausweis: Kategorie M( Alter ab 14 Jahren)
Velohelm: Erforderlich, wenn Tretunterstützung über 25 km/h wirkt
Verhalten im Verkehr:
Verwendung im Strassenverkehr ist gestattet
Licht zwingend (auch am Tag)
Benützung von Radwegen und Radstreifen obligatorisch
Durchfahrt bei Verbot für Motorräder nur mit abgeschaltetem Motor gestattet
(Bildquelle: Luzerner Polizei)
Leicht – Motorfahrrad: Langesames E-Bike
Geschwindigkeit: 20 km/h bzw. 25 km/h mit Tretunterstützung
Leistung Motor: Max 0.5 kW
Typengenehmigung: Nicht erforderlich
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahren); ab 16 Jahren kein Führerausweis
Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Verhalten im Verkehr:
Den Fahrrädern gleichgestellt
Licht zwingend (auch am Tag)
Benützung von Radwegen und Radstreifen obligatorisch
Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder gestattet
(Bildquelle: Luzerner Polizei)
Elektro -Trottinette
Fällt unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstrattungsvorschriften unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad.
Geschwindigkeit: 20 km/h
Leistung Motor: Max 0,5 kW
Typengenehmigung: Nicht erforderlich
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahren), ab 16 Jahren kein Führerausweis
Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Verhalten im Verkehr:
Den Fahrrädern gleich gestellt
Licht zwingend (auch am Tag)
Benützung von Radwegen und Radstreifen obligatorisch
Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder gestattet
(Bildquelle: Luzerner Polizei)
Elektro -Stehroller
Geschwindigkeit: 20 km/h
Leistung Motor: Max 2.0 kW
Typengenehmigung: Erforderlich
Kontrollschild: Erforderlich
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahren), ab 16 Jahren kein Führerausweis
Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Verhalten im Verkehr:
Den Fahrrädern gleich gestellt
Licht zwingend (auch am Tag)
Benützung von Radwegen und Radstreifen obligatorisch
Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder gestattet
Weitere elektrisch angetriebene Trendfahrzeuge
(Bildquelle: Luzerner Polizei)
Solowheel (würde unter Elektro-Stehroller fallen)
Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und fehlenden technischen Anforderungen ist dieses motorisierte Trendfahrzeug auf öffentlichem Grund nicht zugelassen! Es darf nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden.
(Bildquelle: Luzerner Polizei)
Smartwheel (würde unter Elektro-Stehroller fallen)
Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und fehlenden technischen Anforderungen ist dieses motorisierte Trendfahrzeug auf öffentlichem Grund nicht zugelassen! Es darf nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden.
(Bildquelle: Luzerner Polizei)
Elektro Skateboard
Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und fehlenden technischen Anforderungen ist dieses motorisierte Trendfahrzeug auf öffentlichem Grund nicht zugelassen! Es darf nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden.
Sobald Verkehrsflächen für Personen frei zugänglich sind (nicht eingezäunt, nicht abgesperrt sind, gelten diese als öffentlicher Grund.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt oder den nächsten Polizeiposten.