Beschluss Förderung des nationalen Sports

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Fachdirektorenkonferenz Geldspiele vom 21. November 2022

Nationaler Sport erhält 2023 – 2026 bis zu CHF 75 Mio. pro Jahr aus Lotteriegeldern

(Bern)(PPS) Die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG) hat gestern auf Antrag der Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS) beschlossen, den nationalen Sport aus Reingewinnen der Lotterien in der Förderperiode 2023 – 2026 jährlich wie folgt zu unterstützen:

  • Basisbeitrag von CHF 60 Mio pro Jahr. Dieser geht zu 88% an die Swiss Olympic Association und zu 12% an den Schweizerischen Fussballverband, die Swiss Football League und die Swiss Ice Hockey Federation.
  • Beitrag für spezielle Förderbereiche von max. CHF 15 Mio pro Jahr. Dieser Beitrag wird nur ausgerichtet, sofern die Gewinnentwicklung der beiden Lotteriegesellschaften SWISSLOS und Loterie Romande dies erlaubt. Er ist für Projekte in den folgenden Bereichen einzusetzen:
    • Ausbau Frauenförderung
    • Ausbau Behindertensport bzw. Inklusion
    • Auf-/Ausbau der Professionalisierung der Nachwuchstrainer*innen
    • Ausbau der Förderung von Athlet*innen
    • Aufbau «Sport Innovation Hub»
    • Fussball- und Vereinsentwicklung
    • Stärkung Ausbildung / Betreuung / Förderung
  • Zudem wird der Stiftung ein Beitrag von CHF 250’000 jährlich für den Betrieb und die Verwaltung zugesprochen.

Bisher und noch bis Ende 2022 erfolgte die Vergabe der Mittel an den nationalen Sport über die Sport-Toto-Gesellschaft (STG). Mit Inkrafttreten des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats am 1.1.2021 ist die Zuständigkeit zum Beschluss über die Höhe des Betrags und die Schwerpunkte der Förderung der FDKG übertragen worden, die Verteilung der Mittel erfolgt neu über die Stiftung Sportförderung Schweiz. Diese wird erstmals 2023 die Gelder auszahlen und für den korrekten Mitteleinsatz verantwortlich sein.

Die FDKG will erreichen, dass die Förderung des nationalen Sports ausschliesslich über die hierfür zuständige Stiftung Sportförderung Schweiz erfolgt und die STG ihre Fördertätigkeit einstellt. Aus diesem Grund hat die FDKG beschlossen, dass der Beitrag für die speziellen Förderbereiche nur fliesst, wenn die Mitgliederversammlung der STG im Jahr 2023 die Liquidation der STG beschliesst und das noch vorhandene Vermögen en

tweder gemäss den Statuten verteilt – diesfalls gehen ¾ des Vermögens an die Kantone und ¼ an den nationalen Sport – oder vollumfänglich in die Stiftung Sportförderung Schweiz eingelegt.

Der Beschluss bedurfte der Zustimmung sowohl der Mehrheit der stimmenden Konferenzmitglieder der Westschweizer Kantone als auch der Mehrheit der stimmenden Konferenzmitglieder der Deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin.

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