Heute hat der Bundesrat per Samstag, 12. Dezember 2020 die Massnahmen im Kampf gegen
das Coronavirus verschärft. Um die Zahl der Kontakte zu vermindern und Menschenansammlungen zu vermeiden, hat er unter anderem für Restaurants und Bars eine Sperrstunde ab 19 Uhr beschlossen. Ausnahmen sollen in Kantonen mit günstiger epidemiologischer Lage jedoch möglich sein. Derzeit erfüllt der
Kanton Zug die entsprechenden Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht. Aufgrund der seit Wochen angespannten epidemiologischen Lage und zwecks Planungssicherheit seitens der Betriebe soll es bis zum
4. Januar 2021 keine Sperrstunde-Ausnahme geben.
Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sperrstunde sind, dass der
Reproduktionswert
während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen
unter dem Schweizer Schnitt liegen. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine Ausweitung der Sperrstunde auf 23 Uhr möglich. Im
Kanton Zug ist das momentan jedoch nicht der
Fall. Die epidemiologische Lage, die sich in den letzten Wochen nicht wesentlich verbessert
hat und volatil bleibt, lässt eine Sperrstunde-Ausnahme nicht zu. Deshalb soll für Restaurants
und Bars bis zum 4. Januar 2021 eine Sperrstunde ab 19 Uhr gelten, so die Pläne des Regierungsrats.
Bedrohliche Lage hält an
Die epidemiologische Lage ist im Kanton Zug nach wie vor bedrohlich: Die
Fallzahlen stagnieren seit Wochen auf hohem Niveau und können nicht signifikant gesenkt werden. Auch bei den
Spitälern ist keine Entlastung spürbar, bei einem weiteren Anstieg der Hospitalisierungen werden die Kapazitäten bald ausgereizt sein. Hinzu kommt, dass im Kanton Zug in den letzten vier
Wochen de facto täglich eine Person mit einer COVID-19-Erkrankung verstirbt. Ausserdem
werden auch bei den jüngeren Generationen schwere Verläufe mit langfristigen gesundheitlichen Folgen festgestellt. «Vor diesem Hintergrund ist der Regierungsrat klar der Meinung, dass
ein weiterer Anstieg der Fallzahlen dringend verhindert werden muss», führt Gesundheitsdirektor Martin Pfister aus.
«Wollen wir bald wieder zu einer Normalität zurückkehren», appelliert
der Statthalter, «dann braucht es nun ein konsequentes Einhalten der Regeln. Das ist auch
eine Frage der staatsbürgerlichen Verantwortung und der Solidarität.»
Planungssicherheit für Betriebe schaffen
Der
Regierungsrat des Kantons Zug wird bis zum 4. Januar 2021 die Faktenlage laufend überprüfen und zu gegebener Zeit kommunizieren, ob und wie Sperrstunde-Ausnahmen im kommenden Jahr möglich sein sollen. Dem Regierungsrat ist dabei ein grosses Anliegen, dass die
Betriebe eine gewisse Planungssicherheit haben und nicht täglich prüfen müssen, ob sie bis 19
oder 23 Uhr öffnen dürfen. Die Festlegung der Sperrstunde bis zum 4. Januar 2021 soll dazu
beitragen. Durch noch konsequenteres Einhalten der Hygiene- und Schutzmassnahmen – besonders im Hinblick auf die Festtage – soll sich die epidemiologische Lage dahingehend entwickeln, dass ab dem 4. Januar 2021 eine Ausweitung der Sperrstunde ins Auge gefasst werden
kann.
Auskunftsstelle für Fragen aus der Bevölkerung
Für Fragen aus der Bevölkerung steht weiterhin die
Corona-Auskunftsstelle des Kantons zur
Verfügung:
Telefon: +41 41 728 39 09 (Mo.-Fr.: 8.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Sa.-So.: 9.00-12.00 Uhr)
E-Mail:
auskunft.corona@zg.ch