Schlagwort: Die meisten Versicherer haben die Haftung bei Velounfällen
Das gilt es zu beachten – Velofahren in der Schweiz
Kinder dürfen vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen Velo fahren. Aber nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person. Die allgemeinen Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrerinnen und Radfahrer.