StartSchlagworteDas Verbot gilt jeweils vom 1. Dezember (resp. dem Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke) bis zum 30. April. Übertretungen werden mit Bussen von 100.— bis 150.— Franken geahndet.
Schlagwort: Das Verbot gilt jeweils vom 1. Dezember (resp. dem Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke) bis zum 30. April. Übertretungen werden mit Bussen von 100.— bis 150.— Franken geahndet.