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Schweiz
Mittwoch, April 24, 2024
Start Schlagworte Das Verbot gilt jeweils vom 1. Dezember (resp. dem Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke) bis zum 30. April. Übertretungen werden mit Bussen von 100.— bis 150.— Franken geahndet.

Schlagwort: Das Verbot gilt jeweils vom 1. Dezember (resp. dem Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke) bis zum 30. April. Übertretungen werden mit Bussen von 100.— bis 150.— Franken geahndet.

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